Im Fall Wirecard wurden drei ehemalige Vorstandsmitglieder vom Landgericht München zur Zahlung von insgesamt 140 Millionen Euro Schadenersatz zuzüglich Zinsen verurteilt.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Der Vorsitzende Richter Helmut Krenek geht davon aus, dass sie bei der Vergabe eines Kredits und bei der Zeichnung von Schuldverschreibungen mindestens fahrlässig gehandelt haben und deswegen für den entstandenen Schaden haften müssen.
Konkret geht es um den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Markus Braun sowie die Finanz- und Produktvorstände. Geklagt hatte der Insolvenzverwalter Michael Jaffé, der durch das Vorgehen Geld für die Gläubiger sichern will. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Gegenteil: Prozessbeobachter rechnen damit, dass es Berufungen geben wird (Az.: 5 HK O 17452/21).
Gescheiterte Klage
Mit einem Teil der Klage scheiterte Jaffé allerdings: Der ehemalige stellvertretende Aufsichtsratschef Stefan Klestil soll nach dem Urteil nicht zahlen. Zwar attestierte Krenek auch ihm eine Verletzung seiner Aufsichtspflichten.
Das führt dem Richter zufolge allerdings nicht zu einer Haftung. Weil der Vorstand sich bereits in der Vergangenheit nicht an Vorgaben des Aufsichtsrates gehalten habe, sei nicht sicher, ob Maßnahmen des Aufsichtsrates in den beiden Fällen geholfen hätten.
Klare Verantwortung
Bei den drei Vorständen sah das Gericht dagegen eine klare Verantwortung, weil der Kredit nicht besichert gewesen sei und es vor der Zeichnung der Schuldverschreibungen keine gründliche finanzielle Prüfung gegeben habe. Bei Braun und dem Finanzvorstand leitete Krenek die Verantwortlichkeit dabei direkt aus ihren Ressortzuständigkeiten ab. Bei der Produktvorständin argumentierte er, sie hätte misstrauisch werden müssen.