Österreichs Finanzmarktaufsicht (FMA) hat gegen die Hypo Vorarlberg Bank AG wegen Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eine Geldstrafe in Höhe von 791.000 Euro verhängt.
Darüber informierte die FMA am Freitag auf ihrer Homepage. Konkret gehe es um Versäumnisse im Zusammenhang mit einer Korrespondenzbank, hieß es. Das Straferkenntnis ist noch nicht rechtskräftig. Die Hypo Vorarlberg kündigte Berufung an.
Die Beziehung zu der Korrespondenzbank habe sowohl die Durchführung von Treuhandveranlagungen als auch die Ausführungen von Zahlungen umfasst. Dabei habe die Hypo Vorarlberg keine ausreichenden Informationen und Nachweise über die Herkunft der auf den Veranlagungskonten angelegten Gelder eingeholt, bemängelte die FMA. Weiters seien die Zahlungsverkehrskonten keiner risikobasierten kontinuierlichen Überwachung unterlegen.
In einer Stellungnahme gegenüber der APA betonte die Hypo Vorarlberg, dass sich der Vorwurf der FMA allein auf die Angemessenheit von Prüfhandlungen beziehe. Straftatbestände im Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung seien nicht festgestellt worden.
Hypo wies Vorwurf zurück
Allerdings wies die Hypo Vorarlberg auch diesen Vorwurf zurück. Bei der Korrespondenzbank handle es sich um ein Geldinstitut aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, das sowohl bei Treuhand- als auch bei Zahlungsverkehrskonten dieselben Regeln einzuhalten habe wie eine österreichische Bank. Die Hypo Vorarlberg habe auf dieser Grundlage ihre laufende Prüfung auf Einhaltung der Sorgfaltspflicht zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durchgeführt.
Es sei um vier Konten mit einem Gesamtveranlagungsvolumen in Höhe von 1,2 Mio. Euro gegangen. „Nach Interpretation der FMA hätte die Hypo Vorarlberg darüber hinaus zusätzliche Prüfmaßnahmen setzen müssen“, so die Hypo Vorarlberg. Der Vorstand der Hypo Vorarlberg war allerdings der Ansicht, „dass die Bank alle gesetzlich notwendigen Maßnahmen hinreichend eingehalten hat“. Man werde eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einbringen, um eine Aufhebung des Straferkenntnisses zu erwirken.
Zudem hielt die Hypo Vorarlberg fest, dass man die Geschäftsbeziehung mit der Korrespondenzbank bereits im Jahr 2019 – ein Jahr vor der FMA-Prüfung – beendet habe. „Es bestanden und bestehen auch keine weiteren Korrespondenzbankbeziehungen, bei denen die Hypo Vorarlberg den Zahlungsverkehr vorgenommen hat“, wurde betont.