Ab Jänner 2025 müssen Österreichs Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit höheren Abzügen bei der Sozialversicherung rechnen. Die Belastung insbesondere für Besserverdiener steigt, da mit wachsendem Einkommen auch die Abgaben zulegen, berichtet finanz.at. Trotz Steuersenkung könnte das Nettoeinkommen vieler Betroffener schrumpfen.
Grund für die Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge ist die Aufwertungszahl von 1,063. Dieser Faktor wird u.a. zur Anpassung der Beiträge an die Inflation verwendet, wodurch sich auch viele Grenzwerte für 2025 erhöhen.
Durch die Aufwertungszahl steigen ab dem kommenden Jahr auch die Höchstbeitragsgrundlagen in der Sozialversicherung. Bisher wurden Sozialversicherungsbeiträge nur auf Einkommen bis 6.060 Euro pro Monat berechnet, ab 2025 gilt dies für Einkommen bis 6.450 Euro. Auch die jährliche Höchstbeitragsgrundlage erhöht sich: von 84.840 Euro im Jahr 2024 auf 90.300 Euro im Jahr 2025. Für Sonderzahlungen – wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld – wird die Höchstbeitragsgrundlage von 12.120 Euro auf 12.900 Euro angehoben. Dadurch steigen die maximal zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge ab 2025.
Die Geringfügigkeitsgrenze wird von 518,44 Euro auf 551,10 Euro pro Monat angehoben. Verdient man im Monat weniger als diese Grenze, müssen keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.
Auch die Grenzbeträge für den Dienstnehmer- und Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag werden laut gesundheitskasse.at entsprechend der Aufwertungszahl von 1,063 angehoben und liegen künftig bei:
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bis 2.074,00 Euro: 0 Prozent
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über 2.074,00 Euro bis 2.262,00 Euro: 1 Prozent
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über 2.262,00 Euro bis 2.451,00 Euro: 2 Prozent
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über 2.451,00 Euro: 2,95 Prozent
Die WKO weist jedoch darauf hin, dass die Werte für 2025 vorerst unverbindlich sind und eine Kundmachung noch aussteht.