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Anklage gegen Ronny Pecik wegen Vorteilszuwendung

von Max

Zusammenfassung

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  • Die WKStA klagt Unternehmer Ronny Pecik wegen Vorteilszuwendung an, da er Luxusautos und Schneiderkosten für Thomas Schmid übernommen haben soll.
  • Der Vorwurf lautet, dass Schmid Pecik im Gegenzug bei Anliegen unterstützt und ihm schnelle Termine beim Finanzminister verschafft habe.
  • Pecik bestreitet die Vorwürfe, ihm drohen bis zu drei Jahre Haft, während Schmid der Kronzeugenstatus zuerkannt wurde und das Verfahren gegen ihn eingestellt ist.

Die Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erhebt in einem Verfahrensstrang des Verfahrenskomplex CASAG Anklage gegen den Unternehmer und Investor Ronny Pecik wegen Vorteilszuwendung (§ 307aStGB). Ein entsprechender Strafantrag wurde beim Landesgericht für Strafsachen Wien eingebracht. Die Anklage erfolgte laut WKStA „nach Erstattung eines Vorhabensbericht es an die Oberstaatsanwaltschaft Wien bzw. das Bundesministerium für Justiz nach Befassung des Weisungsrates“.

„Konkret soll Pecik dem damaligen Kabinettschef und Generalsekretär des Bundesministeriums für Finanzen MMag. Thomas Schmid mehrfach Luxusautos im Hochpreissegment unentgeltlich überlassen und Rechnungen eines Schneiders für zehn Herrenanzüge bezahlt haben, wodurch Pecik insgesamt Vorteile im Wert von 17.300 Euro gewährt habe“, so die WKStA. 

„Im Gegenzug soll der Kabinettchef und Generalsekretär den Unternehmerbei seinen Anliegen unterstützt und ihm beispielsweiseschnell und unkompliziert Termine beim Bundesminister für Finanzenverschafft haben.“

Und weiteres heißt es: „Laut Anklage habe der Angeklagte damit dem damaligen Kabinettschef und Generalsekretär des Bundesministers für Finanzen MMag. Thomas Schmid für die in seinen Aufgabenbereich fallende koordinierende, unterstützende und beratende Tätigkeit für den Bundesminister für Finanzen korruptionsstrafrechtlich relevante Vorteile gewährt. Damit sei der Straftatbestand der Vorteilszuwendung (§ 307a StGB) erfüllt, wonach es u.a. auch strafbar ist, einem Amtsträger einen ungebührlichen Vorteil anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren, wenn es sich dabei um die pflichtgemäße Vornahme eines Amtsgeschäftshandelt.“

Ronny Pecik drohen bis zu drei Jahre Haft. Dem Vernehmen nach bestreitet er alle Vorwürfe. „Die Ermittlungen wegen weiterer Vorwürfe in diesem Zusammenhang gegen Ronny Pecik waren
mangels Nachweisbarkeit der subjektiven Tatseite hingegen teil einzustellen“, so die WKStA.

Aufgrund des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen wurde MMag. Thomas Schmid auch wegen der ihn treffenden korrespondierenden Vorwürfe der Vorteilsannahme bereit s im
November 2024 der Kronzeugenstatus zuerkannt und das diesbezügliche Ermittlungsverfahrengegen ihn eingestellt, heißt es weiters.

Indes sagte Peciks Strafverteidiger Norbert Wess zum KURIER: „Wir sehen dem Gerichtsverfahren mit größter Gelassenheit und fast schon einer gewissen Vorfreude entgegen. Die Aussendung der WKStA ist auch insofern befremdend, weil uns bis dato seitens des Gerichts noch nicht einmal ein Stragantrag zugestellt worden ist.“

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