Die Staatsanwaltschaft (StA) Wien hat wegen dessen Äußerungen bei einem FPÖ-Stammtisch die Auslieferung des Nationalratsabgeordneten Harald Stefan beantragt. Der Freiheitliche hatte dort afghanische Flüchtlinge als „Gesindel“ bezeichnet. Die StA will nun wegen des Verdachts auf Verhetzung ermitteln, dafür müsste der Nationalrat Stefans Immunität aufheben. Eine Sprecherin der StA bestätigte gegenüber der APA einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins profil.
Bei der heimlich aufgenommenen Veranstaltung Anfang Jänner in Wien-Simmering hatte Stefan davon gesprochen, dass man in Afghanistan „aufs Land geschickt“ werde, wenn man sich in einer Stadt „deppert“ verhalte. „Da sind dann so regionale Stammeshäuptlinge. Und die haben das dann auch halbwegs im Griff.“ Wenn jemand immer noch nicht „spure“, werde er nach Europa geschickt – hier erhalte man also nur das „letzte Gesindel“. Scharf geschossen wurde auch gegen die ÖVP, mit der die FPÖ zu dieser Zeit noch über eine Koalition verhandelte, sowie gegen die EU. Anlässlich des Stammtisches sei überspitzt formuliert worden, hieß es damals seitens des FPÖ-Klubs.
Beantragt wurde nur die Auslieferung Stefans, nicht aber jene des FPÖ-Abgeordneten Markus Tschank, der beim Stammtisch ebenfalls zu Wort kam. Dem Ansuchen liegt eine anonyme Sachverhaltsdarstellung zugrunde. Stefan war auch einer jener FPÖ-Abgeordneten, deren Immunität im Dezember vom Nationalrat aufgehoben wurde – und zwar im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Begräbnis, bei dem ein umstrittenes Lied gesungen wurde, das in einer späteren Fassung auch von der nationalsozialistischen Schutzstaffel SS verwendet wurde.