Von Laurenz Reidinger
Donald Trump ist nicht gerade als ein konfliktscheuer Mensch bekannt. Nein, man könnte ihn geradezu als einen Mann beschreiben, der sich auch nicht zu schade ist, durch sein Verhalten rechtliche Schwierigkeiten zu riskieren. Nun legt er sich mit der Sängerin Beyonce an. Er soll ihren Song „Freedom“ in einem 13-sekündigen Wahlwerbespot verwendet haben, der ihn beim Wahlkampf im Bundesstaat Michigan zeigt. Das missfällt der Musikerin, denn die Verwendung in der republikanischen Präsidentschaftskampagne sei nicht vom Popstar autorisiert worden, heißt im Musikmagazin Rolling Stone. Beyonces Label habe bereits eine Unterlassungsklage gegen den Politiker eingebracht.
Eigentlich das Lied der Harriskampagne
Als ob das Vorgehen nicht schon skurril genug wäre, ist der Song auch noch die inoffizielle Kampagnenhymne von Kamala Harris, Donald Trumps Konkurrentin um das Amt der U.S.-Präsidentschaft. Von Seiten der Sängerin ist man mit der Verwendung des Liedes durch Harris und ihr Team aber einverstanden. Man habe offiziell um Beyonces Erlaubnis gebeten, wie CNN berichtete.
Nicht das erste Mal, dass Trump musikalisch ins Fettnäpfchen tritt
Bei Trump handelt es sich um einen Wiederholungstäter, wenn es um die unerlaubte Verwendung von Songs geht. Der Republikaner befindet sich etwa derzeit in einem Rechtsstreit mit der Familie des 2008 verstorbenen amerikanischen Singer-Songwriter Isaac Hayes für die ebenso unautorisierte Verwendung von dessen Song „Hold on, I’m comin“ bei Wahlkampfauftritten. Die Kläger fordern in diesem Fall Schadenersatzzahlungen in der Höhe von 150.000 Dollar.
Darüber hinaus legten sich der Ex-U.S.-Präsident und dessen Vizepäsidentschaftskandidat JD Vance nun auch mit Celin Dion an. Abermals für die unerlaubte Verwendung eines Liedes, nämlich des Titanic-Titelsongs „My heart will go on“ bei einem Event im Bundesstaat Montana. Die Frankokanadierin brachte ihren Unmut in einem in den sozialen Medien veröffentlichten Statement klar zum Ausdruck. 2016 befand sich Trump bereits im Clinch mit der britischen Sängerin Adele, nachdem ihr Song „Rolling in the Deep“ bei mehreren Wahlkampfauftritten gespielt wurde.