Startseite Politik Bricht Van der Bellen die Verfassung, wenn er Kickl nicht angelobt?

Bricht Van der Bellen die Verfassung, wenn er Kickl nicht angelobt?

von Max

Rein technisch stimmt das – Österreich könnte die Todesstrafe per Gesetz wieder einführen. Allerdings wäre dies mit massiven politischen Konsequenzen verbunden. Die wichtigste: Österreich müsste dann aus der Europäischen Union austreten.

Warum? „Weil die Charta der Grundrechte der EU die Todesstrafe verbietet“, sagt Verfassungsrechtsexperte Walter Obwexer von der Universität Innsbruck.

Dem nicht genug, widerspricht auch die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK der Todesstrafe. „Dementsprechend müsste Österreich auch diese kündigen“, sagt Obwexer.

Regierungsbildung

Auch bei einer anderen verfassungsrechtlichen Frage argumentiert Herbert Kickl etwas unscharf. 

Der FPÖ-Chef bezeichnet es immer wieder als Bruch der Verfassung, würde ihn Bundespräsident Alexander Van der Bellen nicht als Bundeskanzler angeloben bzw. ihn nicht mit der Bildung einer Bundesregierung beauftragen, wäre die FPÖ die stimmenstärkste Partei bei der Parlamentswahl.

Tatsächlich macht die Bundesverfassung überhaupt keine personellen Vorgaben, wen der Bundespräsident mit der Regierungsbildung zu beauftragen hat.

Das einzige, was sich laut Verfassungsrechtler Obwexer sinngemäß aus der Verfassung ableiten lässt ist, „dass der Bundespräsident eine Person beauftragen soll, bei der er die Chance sieht, dass sie eine Regierung zusammenstellt, die die nötige Mehrheit im Parlament hinter sich weiß“.

Der Bundespräsident kann demnach jedem Obmann oder Chef einer Partei die Bildung einer Regierung überantworten, wenn er es für aussichtsreich hält, dass dieser Parteichef eine Mehrheit im Parlament hinter sich versammelt.  

Bundespräsident Alexander Van der Bellen lässt es ja bis heute offen, ob er Herbert Kickl im Falle eines freiheitlichen Wahlsiegs als Regierungschef angeloben würde. Für Van der Bellen handelt es sich hier um eine „höchstpersönliche Entscheidung“.

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