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Bundes-Frauenquote in staatsnahen Aufsichtsräten künftig 50 Prozent

von Max

Zusammenfassung

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  • Die Frauenquote in Aufsichtsräten staatsnaher Unternehmen soll bis 2029 auf 50 Prozent erhöht werden.
  • Der Frauenanteil in Aufsichtsräten ist von 26 Prozent im Jahr 2011 auf 53 Prozent im Jahr 2024 gestiegen.
  • Eine höhere Frauenquote soll den Gender Pay Gap verringern und den Wirtschaftsstandort stärken.

Die Regierung will die Frauenquote in Aufsichtsratsgremien von Betrieben erhöhen, an denen der Bund mit mindestens 50 Prozent beteiligt ist. 

Künftig sollen die Hälfte aller vom Bund entsandten Mitglieder von Aufsichtsräten dieser staatsnahen Unternehmen Frauen sein. Ein entsprechender Ministerratsvortrag wird am Mittwoch per Umlaufbeschluss abgesegnet. Die Quote soll bis 2029 umgesetzt werden.

Eine Frauenquote für Aufsichtsräte staatsnaher Unternehmen gab es bereits zuvor, sie betrug 40 Prozent. Erstmals einigte sich die Regierung 2011 auf eine Quote – seither ist der Frauenanteil an vom Bund entsandten Personen von 26 Prozent auf durchschnittlich 53 Prozent (im Jahr 2024) gestiegen, teilte das Frauenministerium mit. Der Status der Umsetzung wird jährlich überprüft.

Meiste staatsnahe Unternehmen erfüllen 40-Prozent-Quote

Aus der Erhebung für 2024 geht hervor, dass der Bund an 53 Unternehmen mit 50 Prozent oder mehr beteiligt war und insgesamt 283 Aufsichtsratsmitglieder entsandt hat, davon 150 Frauen. Von allen Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Kapitalgeberinnen und Kapitalgebern wurden 333 Aufsichtsratsmitglieder entsandt, davon 163 Frauen. 43 Unternehmen erfüllen die bisherige Bundes-Frauenquote von 40 Prozent oder liegen darüber, vier Unternehmen erfüllen nicht einmal eine Quote von 25 Prozent.

Eine Steigerung des Frauenanteils in Führungspositionen trage zur Verringerung des Gender Pay Gaps bei und stärke den Wirtschaftsstandort, heißt es im Ministerratsvortrag. Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) betonte, dass Frauen dort Platz nehmen müssen, „wo Entscheidungen getroffen werden – gleichberechtigt, auf Augenhöhe und in ausreichender Zahl.“

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