Es scheint, als hätte der Bundespräsident die heikle Phase der Regierungsbildungsbeauftragung sowie die Ansprache zum Nationalfeiertag noch über die Bühne bringen wollen. Doch nun muss er sich in Spitalsbehandlung begeben: „Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat seit Jahresbeginn mit Bandscheibenproblemen zu kämpfen“, heißt es in einer Stellungnahme der Präsidentschaftskanzlei am Samstag. „Zuletzt hat sich die Situation verschlechtert. Er wird sich deshalb in den nächsten Tagen in Wien einem Routine-Eingriff an den Bandscheiben unterziehen.“
Und weiter: „Für die Dauer der Behandlung und der anschließenden Erholungsphase wird der Bundespräsident gemäß Art. 64 (1) B-VG durch den Bundeskanzler vertreten. Über die Dauer der Vertretung wird die Präsidentschaftskanzlei Anfang der Woche informieren.“
Im Bundes-Verfassungsgesetz ist für solche Fälle weiters geregelt: „Dauert die Verhinderung jedoch länger als 20 Tage, oder ist der Bundespräsident […] an der ferneren Ausübung seines Amtes verhindert, so üben der Präsident, der zweite Präsident und der dritte Präsident des Nationalrates als Kollegium die Funktionen des Bundespräsidenten aus.“ Dieses Kollegium entscheidet mit Stimmenmehrheit.