Startseite Wirtschaft Dach- und Terrassensanierung im Wohnungseigentum: Wer trägt die Kosten?

Dach- und Terrassensanierung im Wohnungseigentum: Wer trägt die Kosten?

von Max

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 

Der nächste Termin ist übrigens am 24. Februar 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an [email protected].

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Erhaltung einer allgemeinen Fläche geht. 

FRAGE: Das Dach unseres Wohnhauses soll saniert werden, konkret sechs Terrassen und die Sichtschutzwände. 

Die Frage ist nun, wer die Sanierung bezahlen muss, da die Terrassen zwar von bestimmten Wohnungseigentümern genutzt werden, jedoch nie parifiziert wurden. 

Am Wohntelefon gab diesmal Elke Hanel-Torsch, Wohnrechtsexpertin der Mietervereingung, Auskunft. Sie hat folgende Rechtsantwort:

Elke Hanel-Torsch ist Wohnrechtsexpertin der Mietervereinigung.

ANTWORT: Beim Dach handelt es sich grundsätzlich um einen allgemeinen Teil der Liegenschaft und ist daher von der Eigentümergemeinschaft zu erhalten. Da nicht alle Wohnungseigentümer über die Benutzungsmöglichkeit verfügen, könnte sich im Wohnungseigentumsvertrag eine abweichende Regelung befinden. 
 

Daher ist es ratsam, einen Blick in diesen zu werfen.  Wenn in diesem nichts darüber zu lesen ist und man für die Zukunft eine faire Lösung anstreben will, so kann man einen abweichenden Verteilungsschlüssel festlegen. 

Einstimmige Vereinbarung

Dazu bräuchte es eine schriftliche und einstimmige Vereinbarung. Für eine Parifizierung als Zubehör zu den Wohnungen wäre ebenfalls ein einstimmiger Beschluss notwendig.

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