Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.
Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar.
Der nächste Termin ist übrigens am 5. Mai 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an [email protected].
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um das Ablagern von Schutt geht.
FRAGE: Unser Nachbar hat vor 1,5 Jahren begonnen Bauschutt, Kompost und Gartenabfälle entlang unserer Grundstücksmauer aufzuschütten. Mittlerweile ist dieser Abfallhaufen höher als unsere Mauer und wir haben die Befürchtung, dass es der Bausubstanz nicht guttut, vom Optischen abgesehen. Zudem stehen für ihn mehrere Flächen zur Verfügung, da es sich um ein sehr großes Grundstück handelt. Ist es zulässig, diese Materialien ohne Abstand zu unserer Mauer abzulagern?