Startseite Wirtschaft Darf der Hausbesitzer die Sat-Antennen am Hausdach entfernen lassen?

Darf der Hausbesitzer die Sat-Antennen am Hausdach entfernen lassen?

von Max

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 

Der nächste Termin ist übrigens am 25. November 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an [email protected].

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um ein Zinshaus geht und Satelliten-Antennen.
FRAGE: Am Flachdach des Altbaus bzw. auf der Feuermauer befinden sich  Satelliten-Antennen, die von Mietern genutzt werden. Der Hausbesitzer will sie entfernen. Darf er das und welchen Ersatz muss er bieten?

Julia Fritz ist Rechtsanwältin bei PHH Rechtsanwälte

Am Wohntelefon gab diesmal Rechtsanwältin Julia Fritz von PHH Rechtsanwälte Auskunft. Sie hat folgende Rechtsantwort:

ANTWORT: In Wien dürfen Vermieter Satellitenschüsseln, die von Mietern genutzt werden, nicht ohne Weiteres entfernen. Mieter haben ein Recht auf Informationsfreiheit, das den Empfang von Fernsehprogrammen einschließt. 

Wenn der Vermieter die bestehenden Satellitenschüsseln entfernen will, muss er sicherstellen, dass den Mietern eine gleichwertige Alternative zum Fernsehempfang zur Verfügung steht. 
 

Dies kann durch die Installation einer Gemeinschaftsantenne oder den Anschluss an ein Kabelnetz erfolgen. Ohne eine solche Ersatzlösung wäre die Entfernung der Antennen aber unzulässig. 
 

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