Startseite Wirtschaft Darf der Vermieter wegen Eigenbedarfs die Wohnung kündigen?

Darf der Vermieter wegen Eigenbedarfs die Wohnung kündigen?

von Max

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.

Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 
Der nächste Termin ist übrigens am 24. März 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an [email protected].

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Kündigung einer Mietwohnung geht.

FRAGE: Ich wohne seit fast zehn Jahren in einer Mietwohnung mit einem unbefristeten Mietvertrag. Jetzt will der Vermieter die Wohnung selbst nutzen. Darf er den Vertrag auflösen? An welche Fristen muss er sich halten? Wie lange habe ich Zeit, um die Wohnung zu räumen?

Am KURIER Wohntelefon gab diesmal Notar Ulrich Voit Auskunft. Er hat folgende Rechtsantwort:

ANTWORT: Die Auflösung eines unbefristeten Mietvertrages wegen Eigenbedarfs des Eigentümers oder dessen Verwandten in gerader Linie ist prinzipiell möglich. Der Vermieter muss die Wohnung dringend benötigen. Die Voraussetzungen der Dringlichkeit und der konkreten Notsituation werden von den Gerichten sehr streng geprüft. 
Es ist jedoch bei der Beurteilung der konkreten Notsituation nicht erforderlich, dass den Verwandten des Eigentümers die Obdachlosigkeit droht. Vielmehr muss ein gewichtiges persönliches oder wirtschaftliches Bedürfnis bestehen, welches auch nur durch die Benützung der gekündigten Wohnung, nicht jedoch anderweitig befriedigt werden kann.

Die Kündigungsfrist wird in der Regel im Mietvertrag festgelegt. Sofern keine Frist vereinbart wurde, beträgt diese einen Monat jeweils zum Monatsletzten. Gegen eine derartige Kündigung kann der Mieter Einwendungen erheben, sodass die Kündigung von einem Gericht behandelt wird. Sofern keine Einwendungen erhoben werden, ist die Wohnung zum Kündigungstermin zu räumen.

über uns

Wp logo2

Damit wir Ihnen möglichst schnell weiterhelfen können, bitten wir Sie, je nach Anliegen über die hier genannten Wege mit uns in Kontakt zu treten.

Aktuelle Nachrichten

Newsletter

2020-2022 – Wiener Presse. Alle Rechte vorbehalten