Beschleunigte Verfahren
So soll die deutsche Bundespolizei bei Menschen, die einen Asylantrag stellen, prüfen, ob womöglich ein anderes EU-Land für das Verfahren zuständig ist. Sprich: Ob der Asylwerber schon irgendwo registriert wurde. Bei dieser Prüfung soll die Behörde auf die Identifizierungsdatenbank EURODAC zugreifen können.
Bei einem Treffer soll ein „beschleunigtes Verfahren“ gemäß Dublin-Regeln eingeleitet werden. Mit dem Ziel, den Asylwerber dann in das jeweilige Land, das für ihn zuständig ist, zu überstellen.
In Österreich sei es schon „seit vielen Jahren übliche Praxis“, dass die Polizei diese EURODAC-Überprüfung unmittelbar nach der Anhaltung durchführt, heißt es im Innenministerium.
Seit 2021 gibt es zudem Eil- und Schnellverfahren für Personen, die „praktisch keine Chance auf Asyl“ haben – z. B. Staatsangehörige aus Indien, Tunesien, Algerien und Marokko. Diese Fälle werden laut Innenministerium innerhalb von 24 bis 72 Stunden entschieden.
Haft während Verfahren
Bei den sogenannten „Dublin-Fällen“ werden Konsultationsverfahren eingeleitet. Von rund 2.200 solcher Verfahren endeten im ersten Halbjahr rund 1.800 mit Zustimmung des jeweiligen Landes. Mit Stand September wurden heuer fast 900 Überstellungen durchgeführt. Die Diskrepanz erklärt das Innenministerium damit, dass viele Betroffene Österreich vorher verlassen.
Für solche Fälle wiederum hat die deutsche Ampelregierung einen Plan, den es in Österreich (noch?) nicht gibt: Für die Dauer des Verfahrens soll die Bundespolizei beim zuständigen Gericht Haft beantragen können. Alternativ soll eine feste Zuweisung und Wohnsitzauflage vorgesehen werden.
In Österreich gibt es derzeit nur das Mittel der Schubhaft – das aber nur, wenn das Verfahren schon abgeschlossen ist, eine zwangsweise Abschiebung ansteht und der Betroffene flüchten könnte.
EU-Asylpakt würde Prüfung obsolet machen
Die ÖVP will nachschärfen: Im Österreichplan von Parteichef Karl Nehammer sind sogenannte „Rückkehrverfahrenszentren“ vorgesehen. „Dort soll geklärt werden, ob ein anderes EU Land zuständig ist. Bis dahin erfolgt die Anhaltung in diesen Zentren“, heißt es im Innenministerium.
Darüber hinaus müsse der EU-Asylpakt rasch umgesetzt werden, der Verfahren an der EU-Außengrenze als zentralen Bestandteil vorsieht. Der Appell lautet daher: „Deutschland sollte sich der von Österreich angeführten Allianz für Verfahren in Drittstaaten anschließen. Damit würden sich diese Verfahren zur Klärung, welches Land zuständig ist, grundsätzlich erledigen.“
Auch ÖVP will Notfallklausel leichter einsetzen
Der deutsche Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU) hatte zudem gefordert, Flüchtlinge in Bausch und Bogen an der Grenze abzuweisen – und dafür die Notfallklausel im EU-Recht zu nutzen.
Die Ampelregierung hat die Idee nicht aufgegriffen. Erstens gab es Protest aus den Nachbarländern, zweitens wäre das nach gängiger Rechtsansicht gar nicht erlaubt. Das sah auch Österreichs Innenminister Gerhard Karner so.
Wobei seine Partei, die ÖVP, dem Konzept nicht ganz abgeneigt ist. Im Österreichplan heißt es: „Die Aktivierung der Notfallklausel auf EU-Ebene in Migrationskrisen bringt uns auf nationalstaatlicher Ebene mehr Handlungsspielräume. Diese kann in Ausnahmesituationen aktiviert werden – beispielsweise bei einem ungeregelten Zustrom an Migrantinnen und Migranten. Dadurch entstehen Handlungsspielräume für die Mitgliedstaaten, um unabhängig von EU-Recht agieren zu können. Die Notfallklausel muss künftig einfacher aktiviert und damit auch in der Praxis angewendet werden können.“