34 Jahre lang war Peter Nidetzky das österreichische Gesicht der Lieblingssendung aller True-Crime-Fans (auch wenn man dieses Wort während seiner Laufbahn noch nicht kannte). Einige Fälle aus Aktenzeichen XY sind den Sehern auch Jahrzehnte später noch im Gedächtnis geblieben. Ein Überblick:
Der YOGTZE-Fall
Am 25. Oktober 1984 ereignet sich in Anzhausen (Nordrhein-Westfalen) der wohl mysteriöseste Kriminalfall Deutschlands rund um das Opfer Günther Stoll. Der 34-jährige Lebensmitteltechniker, der seit längerer Zeit arbeitslos ist, äußert bei einem Abendessen Angst vor einer Verschwörung und sagt zu seiner Frau, er fürchte, ermordet zu werden. Kurz darauf kritzelt er das Wort „YOGTZE“ auf einen Zettel, streicht es aber wieder durch.
Später, in einer Kneipe und bei der Nachbarin seiner Eltern, warnt Stoll vor einem bevorstehenden Unglück. Zwei Stunden später kommt es zu einem Unfall auf der A45. Lkw-Fahrer finden seinen schwerbeschädigten Golf, am Rücksitz hören sie Stoll wimmern – er ist schwer verletzt und nackt. Mit letzten Worten erklärt er, dass es „nicht seine Freunde“ waren und „vier“ Personen beteiligt waren. Er stirbt auf dem Weg ins Krankenhaus.
Was genau passiert ist und was „YOGTZE“ bedeutet, bleibt bis heute ein Rätsel.
Details zum Fall lesen Sie hier:
Der Fall Kern
Der Tod von Tanzschulbesitzer Heinz Kern ist seit einem halben Jahrhundert ungeklärt und damit der älteste Cold Case in der österreichischen Kriminalgeschichte. Heinz Kern war vergiftet worden. Dass der Fall nicht aufgeklärt werden kann, hat möglicherweise auch mit Aktenzeihen XY zu tun – denn das wohl wichtigste Beweisstücke wurde damals ohne Rücksichtnahme auf Spuren oder DNA-Hinweise in der Sendung gezeigt, ging dabei durch Dutzende Hände.
Lolita B. – der Mörder, der in Freiheit blieb
Einer der meistdiskutierten Fälle aus der Aktenzeichen-XY-Geschichte ist jener von Lola B. Der Fall, der sich um eine vermisste, schwangere 18-Jährige dreht, wird 29 Jahre später dank des Hinweises eines Zusehers geklärt. Der Mann, der an Lolas Tod Schuld hat, muss aber nicht hinter Gitter, denn die Tat ist verjährt.