Startseite Wirtschaft Die Hausverwaltung hat den Hauptschlüssel verloren. Wer haftet?

Die Hausverwaltung hat den Hauptschlüssel verloren. Wer haftet?

von Max

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.

Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 
Der nächste Termin ist übrigens am 10. Februar 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an [email protected].

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um den Wechsel der Hausverwaltung geht.

FRAGE: Wir sind sechs Wohnungseigentümer und haben mit 1. 1. 2025 die Hausverwaltung gewechselt. Bei der Schlüsselübergabe an die neue Hausverwaltung gab es nur mehr einen Hauptschlüssel, obwohl eine Bestätigung der alten Hausverwaltung vorliegt, dass diese vier Schlüssel vom Bauträger übernommen hat. Der Hauptschlüssel sperrt auch alle Wohnungen. Jetzt machen wir uns Sorgen, wer ungebeten in das Haus kann. Ist das nicht auch ein Versicherungsproblem? Was sollen wir tun?

Gründungspartner und Managing Partner bei Hauswirth-Kleiber Rechtsanwälte OG, Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für das Immobilienwesen, Geschäftsführender Gesellschafter der Hauswirth Immobilienverwaltung GmbH

Am KURIER Wohntelefon gab diesmal Rechtsanwalt Peter Hauswirth Auskunft. Er hat folgende Rechtsantwort:

ANTWORT: Ihre Sorge ist berechtigt und kann auch ein Versicherungsproblem darstellen. Ein Einbruchsdiebstahl, der mit einem richtigen Schlüssel begangen wurde, ist in der Regel nur dann versichert, wenn der Täter in die versicherten Räumlichkeiten mit Schlüssel gelangt, die er sich durch Einbruch in andere als die versicherten Räume oder durch Raub angeeignet hat. 

Wenn der Schlüssel lediglich verloren gegangen ist, empfehle ich, mit Ihrem Versicherungsbetreuer abzuklären, ob dieser Fall mitversichert ist.

Die alte Hausverwaltung könnte haftbar gemacht werden, wenn sie den Verlust der Schlüssel zu verantworten hat. Wenn die Verwaltung die Übernahme von vier Schlüsseln bestätigt hat, aber nur noch ein Schlüssel vorhanden ist, könnte dies auf eine Pflichtverletzung hinweisen. In einem solchen Fall könnte die Verwaltung für den Austausch der gesamten Schließanlage haftbar gemacht werden, da der Verlust der Schlüssel eine Sicherheitslücke darstellt und die Kosten für die Adaptierung der Schließanlage notwendig sind. 

Im ersten Schritt empfehle ich daher, dass die neue Verwaltung die alte Verwaltung auffordert, die Kosten des Schlüsseltauschs durchzuführen.

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