Redaktion und Inserate
Wie kam’s dazu? Die Daten wurden gleich nach der Sicherstellung versiegelt und dem Landesgericht zur Sichtung vorgelegt. Eine Kernfrage lautete dabei: Deckt das Redaktionsgeheimnis, auf das sich Journalisten zum Schutz ihrer Quellen berufen können, auch Inseratengeschäfte ab?
Das Landesgericht sagte „Ja“, das Oberlandesgericht als zweite Instanz „Nein“.
Im Beschluss heißt es, es brauche „zwingend einen Zusammenhang zur redaktionellen Arbeit, rein kommerzielle Geschäftsgeheimnisse sind im Rahmen des Redaktionsgeheimnisses nicht geschützt“.
Die Ansicht des Erstgerichts, wonach ein „Mindestzusammenhang zur Tätigkeit der Presse bestehen soll“, überzeugt die zweite Instanz nicht. „Im Gegenteil“, heißt es weiter.
An dieser Stelle fällt dem Beschuldigten Wolfgang Fellner ein Argument auf den Kopf, das er zu seiner Entlastung vorgebracht hat: Den Vorwurf, dass sich die ÖVP mit Inseraten positive Berichterstattung für den damaligen Aufsteiger Kurz gekauft hätte, wies der Herausgeber zurück.
Oberlandesgericht zitiert Beschuldigten wörtlich
Fellner gab an (und das Oberlandesgericht zitiert ihn im Beschluss wörtlich), dass es „keinerlei Zusammenhang zwischen der redaktionellen Berichterstattung und Inseraten-Schaltungen“ gebe. Redaktion und Anzeigenverkauf seien – „wie bei Medien üblich“ – sowohl inhaltlich und personell als auch räumlich „strikt voneinander getrennt“, redaktionelle Inhalte würden „völlig unabhängig von etwaigen Inseraten-Buchungen verfasst“.
Fazit: Wenn das stimmt, dann können Inseratenangelegenheiten nicht unters Redaktionsgeheimnis fallen.
Zudem habe sich die Durchsuchung auf Räumlichkeiten der Geschäftsführung und des kaufmännischen Bereichs beschränkt. Räume, die ausschließlich der redaktionellen Tätigkeit von Journalisten gewidmet sind, seien „ausdrücklich nicht umfasst“ gewesen, heißt es im Beschluss.
Der Beschwerde der WKStA wurde im April Folge gegeben, jetzt ist wieder das Landesgericht am Zug. Eine Sprecherin sagt auf KURIER-Anfrage, die Sichtung der Daten laufe noch. Wie lange es diesmal dauert und ob sich die Mediengruppe dagegen wehrt, ist offen.