Die ungarischen Medien, denen eine gewisse Nähe zur nationalkonservativen Regierung nachgesagt wird, beschäftigte am Dienstag vor allem eine Frage: „Ist der Wiener Christkindlmarkt am Rathausplatz wirklich günstiger als der Budapester?“, fragte Daily News Hungary, nachdem eine andere Zeitung zu diesem Ergebnis gekommen war. Kein Wort zu einer viel schwerwiegenderen Frage, die in Brüssel verhandelt wurde: Verstößt Ungarn mit seinem umstrittenen „Kinderschutzgesetz“ gegen geltende Menschenrechtsstandards?
Budapest musste sich am Dienstag in einer ersten Anhörung vor dem Europäischen Gerichtshof der von der Europäischen Kommission losgetretenen Klage stellen, sein „Kinderschutzgesetz“ aus dem Jahr 2021 schränke die Rechte von Menschen aus der LGBTQIA+-Community ein. Häufig wird es mit ähnlichen „Anti-LGBTQIA+“-Gesetzen in Russland oder Georgien verglichen. Die Klage wird von 16 EU-Ländern unterstützt wird – unter anderem Österreich. Das sind mehr Länder als bei der früheren Klage gegen Rechtsstaatlichkeit, damals hatten sich zehn Länder der Kommission angeschlossen. EU- und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler erklärte auf KURIER-Nachfrage die „Streithilfe“: „Es ist wichtig, dass ein unabhängiges Gericht, in diesem Fall ist der EuGH zuständig, überprüft, ob das ungarische Gesetz gegen unsere europäischen Grundsätze und Werte verstößt.“
Gesetz rückt Homosexualität in Nähe von Pädophilie
Seit 2021 ist in Ungarn ein Gesetz in Kraft, das den Sexualunterricht in Schulen stark zensiert, Adoptionen für LGBTQIA+-Paare blockiert und Inhalte in Medien und Werbung zu Homo- und Transsexualität oder Geschlechtsumwandlungen einschränkt – mit der Begründung, Minderjährige schützen zu wollen. Eingebettet wurde das Gesetz in einen Rahmen, der strengere Strafen bei Pädophilie vorsah.