Der Rechnungshof hat den NÖ COVID19-Hilfsfonds für Corona-Folgen geprüft, der im Jahr 2023 mit einem Budget von 31,3 Millionen Euro eingerichtet wurde. Ziel des Fonds war es, finanzielle Belastungen aus der Corona-Pandemie auszugleichen. Die Mittel wurden jedoch nur in geringem Umfang genutzt, und der Bericht weist auf mehrere strukturelle und rechtliche Schwächen hin.
Der Fonds wurde 2023 als Teil des Arbeitsübereinkommens zwischen der ÖVP Niederösterreich und der FPÖ Niederösterreich beschlossen. Er wurde im Mai 2023 vom Landtag mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ verabschiedet, während SPÖ, Grüne und NEOS dagegen stimmten.
Geringe Mittelverwendung
Bis Juni 2024 wurden nur 12 % der zur Verfügung stehenden 31,3 Millionen Euro ausgezahlt. Fast die Hälfte der bewilligten Gelder entfiel auf psychologische Behandlungskosten, während andere Förderbereiche nur in geringem Maß genutzt wurden. Aus Sicht der Rechnungshof-Experten blieb die ursprünglich erwartete hohe Nachfrage aus, wodurch eine vollständige Ausschöpfung des Budgets bis zum geplanten Enddatum 31. August 2025 als unwahrscheinlich gilt.
Laut Rechnungshof gab es vor der Einrichtung des Fonds keine Bedarfsanalyse. Weder wurde geprüft, wie groß die finanzielle Notwendigkeit tatsächlich war, noch wurden bestehende Unterstützungsmaßnahmen berücksichtigt. Auch fehlten konkrete Zielwerte und Erfolgskriterien zur Bewertung der Wirksamkeit des Fonds.
Rückerstattung von COVID-19-Strafgeldern
Ein Teil des Fonds war für die Rückzahlung von COVID-19-Strafgeldern vorgesehen, die aufgrund später aufgehobener Verordnungen verhängt worden waren. Dies geschah unabhängig davon, dass die Strafen formal rechtskräftig blieben. Der Rechnungshof sieht darin ein Spannungsverhältnis zur bundesstaatlichen Kompetenzverteilung und zum Gleichheitsgrundsatz. Zudem kritisierte er die mögliche Signalwirkung dieser Maßnahme.
Wörtlich heißt es dazu im Beicht: „Damit kam die Förderung im Effekt einer Aufhebung und Rückerstattung der Strafen gleich und stand in einem Spannungsverhältnis zur bundesstaatlichen Kompetenzverteilung und dem Gleichheitsgebot. Der RH wies auch auf die rechtsstaatlich bedenkliche Signalwirkung einer Rückerstattung von rechtmäßig verhängten Verwaltungsstrafen hin.„
Unklare Verantwortung bei Vereinsförderungen
Ein weiteres Problem waren für die Prüfer die Vereinsförderungen: Der Fonds ermöglichte finanzielle Unterstützung für Vereine, die Projekte für Personen mit Corona-bedingten Belastungen durchführten. Die Prüfung der Förderanträge war jedoch nicht klar geregelt. Der Rechnungshof stellte fest, dass nicht eindeutig festgelegt war, ob die zuständige Fachabteilung oder das Büro des Landesrats für die inhaltliche Kontrolle zuständig war.
Zudem wurde festgestellt, dass ein einzelner Vereinsobmann 25 Vereine gründete und für alle Förderanträge stellte. FÜNF dieser Anträge wurden genehmigt, bevor das Land Niederösterreich die Prüfung stoppte. 25.000 Euro wurden demnach nach Prüfung durch den zuständigen Landesrat an diesen Vereinsobmann ausbezahlt.
Wörtlich heißt es im Bericht zu diesem Fall: „Für fünf dieser 25 Vereine stellte der Vereinsobmann am 20. Dezember 2023 jeweils einen Förderantrag (für jeweils ein Projekt) in Höhe der maximalen Fördersumme von 5.000 EUR. Die Vereine gaben als größten Kostenposten jeweils 3.500 EUR für Honorare für Vortragende und „Verwaltungs- und Organisationsaufgaben“ an. Die Förderanträge für alle fünf Vereine waren ident, die Projektbeschreibungen waren wortgleich und planten jeweils eine „Informationsveranstaltung für Impfopfer-Aufklärung“ in unterschiedlichen Bezirken Niederösterreichs.
Die fünf übermittelten Förderanträge befand der juristische Koordinator der Fachabteilung am 21. Dezember 2023 für vollständig und leitete sie an das Büro des Landesrats „mit Ersuchen um Erklärung der Förderwürdigkeit“ weiter. Am 8. Februar 2024 meldete das Büro des Landesrats zurück, dass nach Durchsicht der Anträge kein Umstand aufgefallen sei, der gegen die Förderwürdigkeit spreche, und ersuchte um eine abschließende Prüfung durch die Fachabteilung; danach wäre der Genehmigungsprozess so rasch wie möglich zu starten. Die Fachabteilung leitete in der Folge den formalen Prozess zur Erstellung des Zuerkennungsschreibens im LAKIS ein. Am 14. Februar 2024 genehmigte der Landesrat die Förderzusagen (für in Summe 25.000 EUR).
Der Rechnungshof bemängelte weiters, dass nicht systematisch überprüft wurde, ob Antragsteller bereits Erstattungen von Krankenkassen oder privaten Versicherungen erhalten hatten. Dadurch bestand das Risiko von Doppelförderungen. Auch wurden teilweise Förderungen für bereits abgeschlossene Maßnahmen ausgezahlt, ohne dass eine nachträgliche Anreizwirkung für neue Maßnahmen bestand.
Empfehlung der Rechnungshofprüfer
Der Rechnungshof empfiehlt, künftig vor der Einführung neuer Förderinstrumente eine genaue Bedarfsprüfung vorzunehmen und klare Verantwortlichkeiten für die Vergabe von Fördermitteln festzulegen. Zudem sollte sichergestellt werden, dass keine Überförderung durch parallele Erstattungen aus anderen Quellen erfolgt.
Der NÖ COVID-Hilfsfonds läuft noch bis August 2025, doch aufgrund der geringen Inanspruchnahme ist unklar, ob das verbleibende Budget von über 27 Millionen Euro noch ausgezahlt wird.