Vakant wurde der Führungsposten nach der plötzlichen Trennung von Marcus Knipping. Obwohl die Mannschaft gerade zum ersten Europacup-Achtelfinale seit 28 Jahren (nach Banja Luka) reiste, betonte das Präsidium in einem einstimmigen Beschluss, dass unverzüglich gehandelt werden müsste.
Zur Beurteilung der Lage und der Vorwürfe wurde ein externer Arbeitsrechtsexperte engagiert. Dieser war von einem Sieg von Rapid vor Gericht überzeugt. Knipping, der noch über ein Jahr lang unter Vertrag gestanden wäre, sah es anders.
Rapid setzte vor der ersten Gerichtsverhandlung auf Geheimhaltung, Knipping auf Litigation-PR.
Beim Showdown vor Gericht empfahl die Richterin am Donnerstag nach Einsicht in den Akt und die Vorwürfe, eine außergerichtliche Einigung anzustreben und legte gleich einen konkreten Vorschlag vor.
Beide Seiten betonten den Willen dazu. Nach Prüfung der rechtlichen Details haben noch am Donnerstag beide Seiten unterschrieben.
Spender als Sponsor
Einen unumstrittenen juristischen Erfolg feierte Rapid bei der von Christian Podoschek in die Wege geleiteten Absetzbarkeit von Spenden. Der Jurist im Präsidium regte an, die Satzungen so zu verändern, dass Rapid als erster Bundesligaverein Österreichs den „spendenbegünstigten Status“ bekommen kann.
Das wurde nun vom Ministerium genehmigt. Die vielfältigen Spenden an den Verein müssen künftig für „begünstigte Zwecke“ verwendet werden – das ist im Fall des SK Rapid der Nachwuchs, die Akademie und das Frauenteam. Im Gegenzug werden Spenden steuerlich absetzbar.
In Hütteldorf wird allein durch diese Änderung mit Zusatzeinnahmen in sechsstelliger Höhe gerechnet.