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Ex-Schulfreund in den Konkurs geschickt

von Max

Doch Ende Februar 2025 schickte Christian Baha den ehemaligen Schulfreund wegen eines Streits um einen Millionen schweren „Goldschatz“, den er zurückfordert, in den Konkurs. Was war passiert? Baha hatte in den 2000er-Jahren seinen Freunden und guten Bekannten immer wieder Gold im Millionenwert zur Verwahrung übergeben. So hat Baha zum Teil persönlich und zum Teil über einen Mitarbeiter 2.058 Philharmoniker-Goldmünzen im aktuellen Wert von 4,66 Millionen Euro an W. zur Verwahrung übergeben. Ohne jegliche schriftliche Dokumentation, wie ein Gericht feststellte.

Bei den Übergaben waren keine weiteren Personen anwesend und über die Verwahrung sollten die Betroffenen nicht einmal ihre Ehefrauen informieren.

„Gänzlich untypisch“

„Isoliert betrachtet ist dieses Handeln des Klägers Baha für eine Person mit durchschnittlichem, oder allenfalls gehobenen Vermögen gänzlich untypisch“, so das Erstgericht. „Es macht auf den ersten Blick keinen Sinn, ohne jegliche Dokumentation Goldmünzen diesen Wertes einer anderen Person zur Verwahrung zu übergeben. Bekanntlich gibt es Bankschließfächer.“

Gegenüber dem Richter argumentierte Baha sein gewähltes Vorgehen auch damit, dass durch die Gold-Verwahrung bei Freunden Vermögen für seinen Familie verfügbar sei, wenn „ihm etwas passiere“. Dieses Motiv hielt der Richter aber für wenig glaubwürdig.

„Nachvollziehbar und rational von den genannten Motiven ist lediglich, dass es Sinn macht, Goldmünzen bei Freunden zu verwahren, um entsprechendes Vermögen bei einer Entführung und Lösegelderpressung zu haben“, so der Richter. „Der Umstand, dass Baha eine derart ungewöhnliche Vorgangsweise wählt, sein Vermögen und dessen Verwahrung zu diversifizieren, ist aber im Lichte der glaubwürdigen Zeugen, denen ebenfalls Goldmünzen zur Verwahrung übergeben wurden, aber auch durch die Aussage des W. erwiesen.“

Abfindung behalten?

Indes fühlte sich W. „im Recht, die Goldmünzen zu behalten“. So will sich W. mit Baha im Jahr 2012 darauf geeinigt haben, dass die übergebenen Goldmünzen als Ersatz für das nicht an W. zur Auszahlung gelangte Gehalt, für gebührende Bonuszahlungen und für eine Abfindung dienen sollten.

W. sagte aus, es hätte ein Gespräch zwischen ihm und Baha auf dessen Jacht gegeben, „wonach W. das Gold als Teil der Abfindung behalten sollte“. W. konnte dafür aber keine Zeugen benennen. „Für diese Feststellung spricht aber letztlich nur die Aussage des W.“, so das Gericht. Nun sei W. beweispflichtig dafür gewesen, dass sich in weiterer Folge etwas geändert habe.

„Dass eine Änderung bezüglich des Verwahrungsvertrages eingetreten ist, ist nicht feststellbar“, so der Richter. Markus W. wurde zur Herausgabe der Münzen und Zahlung der Prozesskosten rechtskräftig verurteilt.

Die Prozesskosten soll W. laut Konkursantrag aber nur zur Hälfte beglichen haben. Die Münzen hat er nicht mehr. W. sagt, der Konkursantrag sei ganz unnötig gewesen.

„Ich habe gesagt, ich brauche mehr Zeit, weil ich eine große werthaltige Liegenschaft in Costa Rica verkaufen muss“, sagt W. zum KURIER. „Ich hatte gedacht, dass ich es bei Gericht schlüssig darlegen konnte, dass ich mit Baha immer mündlich etwas ausgemacht hatte. Ich hätte das besser schriftlich machen sollen.“

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