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Frauenrechte gelten nicht für trans Frauen

von Max

Drei außergewöhnlich hartnäckige Frauen, schrieb JK Rowling wenig später auf X, hätten „mit ihrem Sieg  die Rechte von Frauen und Mädchen im gesamten Vereinigten Königreich geschützt“.

Die Chronologie

Wie kam es aber überhaupt so weit? 

Der Fall kam 2018 ins Rollen, als die schottische Regierung Transgender-Frauen in Quoten einbezog, um  im öffentlichen Sektor ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu gewährleisten. Die Gruppe „For Women Scotland“ stellte das in Frage. 

2022 hatte dann das Land Schottland Recht bekommen. Richterin Lady Haldane urteilte, dass die Definition des Geschlechts „nicht auf das biologische oder Geburtsgeschlecht“ beschränkt sei. Das wollte „For Women Scotland“ so nicht stehen lassen. 

Nun erklärte der Oberste Gerichtshof: „Die Auslegung des Geschlechts als zertifiziertes Geschlechtwürde „die Definitionen von Mann und Frau“ im Gleichberechtigungsgesetz „auf inkohärente Weise durchschneiden“.

Die Gegenseite

Das neue Urteil ist aber nicht nur eine herbe Enttäuschung für die schottische Regierung, sondern läutet auch ungewisse Zeiten für trans Personen im Land. 

Das Urteil untergrabe die lebenswichtigen Menschenrechte ihrer Gemeinschaft, erklärte die grüne Politikerin und Transgender-Frau Ellie Gomersall; sie sei entsetzt. Die Aktivistengruppe Scottish Trans versuchte wiederum auf Social Media zu kalmieren, appellierte an ihre Unterstützer, nicht in Panik zu verfallen: „Passt heute auf euch selbst und auf andere auf.“ Auch Amnesty International äußerte die Besorgnis, dass Falschinformation zu einer neuerlichen Diskriminierung von trans Menschen führen könnte. 

Das Urteil könnte aber auch noch weitreichende Folgen haben, etwa die Rechte von Transgender-Frauen bei der Nutzung von Dienstleistungen und Räumen, die Frauen vorbehalten sind, einschränken. Oder die Forderung nach einer Neufassung der Geschlechtsanerkennung auslösen.

Und doch sind andere Aktivisten der LGBTQ-Szene äußerst erleichtert. „Das Urteil“, erläuterte etwa Kate Barker, Geschäftsführerin von LBG Alliance, „bestätigt, dass sich die Worte ,schwul’ und ‚lesbisch‘ auf die gleichgeschlechtliche sexuelle Orientierung beziehen und macht absolut klar, dass Lesben, die Vereinigungen jeglicher Größe gründen wollen, rechtmäßig dazu berechtigt sind, Männer auszuschließen.“

Eine wichtige Frage zur Geschlechteridentität haben die Höchstrichter am Mittwoch also klar beantwortet – doch daraus haben sich Dutzende neue ergeben.

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