Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar.
Der nächste Termin ist übrigens am 16. September 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an [email protected].
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Breite von Stellplätzen geht.
FRAGE: Ich bin Mieterin und miete seit Jahren auch einen Garagenplatz. Für zwei Fahrzeuge steht allerdings nur eine Breite von insgesamt 4,30 m zur Verfügung, begrenzt auf einer Seite durch eine Wand, auf der anderen Seite durch eine Säule. Nun wurde der Parkplatz neben mir vergeben, aber eine zeitgleiche Nutzung ist aufgrund der Größe der heutigen Pkw nicht möglich. Die Hausverwaltung sagt, wir lassen es darauf ankommen. Ist das rechtens?