Zusammenfassung
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- Das Landgericht Nürnberg-Fürth urteilte gegen Adidas wegen irreführender Klimaneutralitätswerbung.
- Adidas plant, Klimaneutralität durch Emissionskompensation zu erreichen, nicht nur durch Reduktion.
- Adidas hat die strittige Aussage bereits angepasst, die Ziele zur Emissionsreduktion bleiben unverändert.
Der deutsche Sportartikelhersteller Adidas hat mit seiner Aussage „Bis 2050 werden wir klimaneutral sein“ irreführend und unzulässig geworben.
Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth hervor, die das Gericht veröffentlichte. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Sie hielt die inzwischen beseitigte Passage auf der Adidas-Webseite für „Greenwashing“.
Der erweckte Eindruck sei falsch
Adidas habe nicht ausreichend dargestellt, wie die Klimaneutralität erreicht werden sollte. Der erweckte Eindruck, dass dies allein durch die Reduzierung von Emissionen möglich sein könnte, sei falsch.
Tatsächlich wolle das Unternehmen den Erwerb von Kompensationszertifikaten zum Erreichen der Ziele einsetzen.
Adidas: Aussage angepasst, Ziele bleiben
Adidas erklärte, durch das Urteil ergebe sich für das Unternehmen kein Handlungsbedarf. Die strittige Aussage sei bereits seit August 2024 angepasst worden. „Unsere Pläne und Ziele zur Emissionsreduktion bleiben durch das Urteil unverändert“, sagte ein Unternehmenssprecher. Die Fortschritte seien bereits deutlich sichtbar: Seit 2022 sind die absoluten Emissionen einschließlich der Lieferkette um 20 Prozent gesunken.
Der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, betonte: „Adidas hat seine Kunden mit seinem Versprechen einer angeblichen Klimaneutralität getäuscht.“ Vielmehr sei davon auszugehen, dass das Ziel vor allem durch Kompensationsprojekte erreicht werden sollte. Resch bezeichnete dies als „modernen Ablasshandel“.