Nachdem vor wenigen Tagen schon die Schuldsprüche des Obersten Gerichtshofs (OGH) gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und weitere Angeklagte schriftlich den Verteidigern und Vertretern im elektronischen Rechtsverkehr zugestellt worden waren, wurde nun auch das Aufforderungsschreiben zum Haft-Antritt versendet. Das berichtet der Standard am Donnerstag.
Demnach wurden die Schreiben am Mittwoch vom Richter unterschrieben, diese wurden danach von der Kanzlei abgefertigt und versendet. Die Anwälte erhalten sie elektronisch. Laut Standard hätten die Anwälte das Schreiben auch bereits bekommen.
Damit ist nun die am 25. März rechtskräftig verhängte Freiheitsstrafe zu vollziehen. Die Verurteilten müssen ab sofort binnen eines Monats die Haft antreten. Bei Grasser (4 Jahre) wird das wohl in der Justizanstalt Innsbruck sein, Meischberger (3,5 Jahre) muss in Korneuburg vorstellig werden.
Wie Ende März verkündet, reduzierte der Oberste Gerichtshof in der Buwog-Causa die Freiheitsstrafe für Grasser von acht auf vier Jahre und für Ex-FPÖ-Generalsekretär Meischberger von sieben auf dreieinhalb Jahre.
Hochegger, Petrikovics und Starzer
Für Ex-Lobbyist Peter Hochegger strich der fünfköpfige OGH-Richtersenat die Zusatzfreiheitsstrafe von sechs auf drei Jahre zusammen, 2 Jahre davon bedingt.
Die Zusatz-Freiheitsstrafe für Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics senkte das Höchstgericht von zwei Jahren auf 12 Monate bedingt, für Ex-RLB-OÖ-Vorstand Georg Starzer von 3 Jahre teilbedingt auf 20 Monate bedingt.