Im Prozess gegen die rechtsnationale französische Politikerin Marine Le Pen wegen einer möglichen Scheinbeschäftigung von Mitarbeitern im Europaparlament wurde am Montag das Urteil gefällt. Le Pen und acht weitere EU-Abgeordnete ihrer Partei sowie 12 parlamentarische Assistenten wurden schuldig gesprochen.
Zentraler Vorwurf war, dass Le Pens Partei Rassemblement National Geld für parlamentarische Assistenten vom Europäischen Parlament bekommen hat, die aber teilweise oder ganz für die Partei gearbeitet hätten.
Die 56-jährige Le Pen, ihre Partei RN und rund zwei Dutzend weitere Parteivertreter waren beschuldigt worden, über drei Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Parlaments veruntreut zu haben. „Ich habe nicht das Gefühl, die geringste Regelwidrigkeit, die geringste Rechtswidrigkeit begangen zu haben“, sagte Le Pen im Prozess.
Das Urteil des Gerichts in Paris gilt als entscheidend für die Zukunft der rechtspopulistischen Politikerin.
Die Anklage hatte nämlich neben einer mehrjährigen Haft- und höheren Geldstrafe auch einen fünfjährigen Verlust des passiven Wahlrechts für Le Pen gefordert – in dem Zeitraum könnte sie also nicht mehr in öffentliche Ämter gewählt werden. Diese Strafe ist in Frankreich gebräuchlich bei einer Verurteilung von Politikern wegen Korruption oder Untreue.
Die Anklage verlangte, die Strafe auch sofort nach dem Urteilsspruch in Kraft zu setzen, und nicht erst nach einem rechtskräftigen Entscheid in höherer Instanz.
Das Gericht ordnete die sofortige Wirkung dieser Strafe auch ungeachtet der erwarteten Berufung an. Damit ist Le Pens geplante Kandidatur für das Präsidentenamt 2027 blockiert. Zudem erhielt Le Pen eine Haftstrafe von vier Jahren, von denen zwei Jahre ausgesetzt werden, sowie eine Geldstrafe von 100.000 Euro.
„Es ist mein politischer Tod, der gefordert wird mit vorläufiger Vollstreckung, und das ist, glaube ich, von Anfang an das Ziel dieser Operation“, hatte Le Pen auf die Forderung der Anklage reagiert, sie sofort von der Wahl für politische Ämter auszuschließen.