Das Justizministerium hat laut Kleiner Zeitung (Dienstag-Ausgabe) den Gesetzesentwurf zur Handy-Sicherstellung fertiggestellt und an den Koalitionspartner ÖVP übermittelt. Seitens des zuständigen Ressorts von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hieß es dazu auf APA-Anfrage, der Entwurf liege seit Ende letzter Woche vor und werde nun „geprüft“. Beschlossen werden soll die Gesetzesreparatur noch vor der Wahl.
Notwendig ist eine Neuregelung wegen des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), wonach die aktuelle Rechtslage zur Datenträger-Sicherstellung gegen das Recht auf Privatleben und das Datenschutzgesetz verstößt. Die entsprechenden Passagen werden deshalb Anfang 2025 aufgehoben. Laut Vorgaben des Höchstgerichts muss es für eine Sicherstellung von Smartphones, Laptops und Co. eine richterliche Genehmigung geben, in der Datenkategorie und -inhalte, Zeitraum und Ermittlungszweck der auszuwertenden Daten definiert werden.
Außerdem müssten öffentliches Interesse an der Strafverfolgung und die Grundrechte der Betroffenen gegeneinander abgewogen werden. Nach Kritik am mit der ÖVP akkordierten Gesetzesentwurf hatte Justizministerin Alma Zadić die ursprünglich nur auf zwei Wochen angesetzte Begutachtungsfrist verlängert, diese endete Ende Juli.
Das Justizministerium hat dem Vernehmen nach nun die Novelle der Strafprozessordnung fertiggestellt. Die Einwände der Standesvertreter wurden laut Kleiner Zeitung eingearbeitet: Die Auswertung von Handydaten soll künftig unter klarer Federführung der Anklagebehörden erfolgen.