Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.
Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar.
Der nächste Termin ist übrigens am 22. April 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an [email protected].
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um eine ehemalige Hausmeisterwohnung geht.
FRAGE: Wir haben als Eigentümergemeinschaft die ehemalige Hausbesorgerwohnung vermietet. Der Vormieter ist im August 2024 ausgezogen. Jetzt werden wir von der Hausverwaltung damit konfrontiert, dass diese Wohnung saniert werden muss. Wir haben aber kein Übergabeprotokoll gesehen. Wir wissen nicht, wie die Wohnung aussieht. Wer muss dafür zahlen?