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Hausmeisterwohnung wird saniert: Wer übernimmt die Kosten?

von Max

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.

Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 
Der nächste Termin ist übrigens am 22. April 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an [email protected].

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um eine ehemalige Hausmeisterwohnung geht.

FRAGE: Wir haben als Eigentümergemeinschaft die ehemalige Hausbesorgerwohnung vermietet. Der Vormieter ist im August 2024 ausgezogen. Jetzt werden wir von der Hausverwaltung damit konfrontiert, dass diese Wohnung saniert werden muss. Wir haben aber kein Übergabeprotokoll gesehen. Wir wissen nicht, wie die Wohnung aussieht. Wer muss dafür zahlen? 

Immobilienanwalt Georg Röhsner entwickelte eine umfangreiche Praxis in allen Arten von gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten, mit besonderem Schwerpunkt auf Immobilien- und Bauprozesse.

Am KURIER Wohntelefon gab diesmal Rechtsanwalt Georg Röhsner Auskunft. Er hat folgende Rechtsantwort:
ANTWORT: Nachdem der Eigentümergemeinschaft die Mieteinnahmen einer vermieteten Hausbesorgerwohnung zukommen, muss sie auch allfällige Sanierungen vor einer Neu-Vermietung bezahlen. Sie haben aber Anspruch darauf, von der Hausverwaltung die entsprechenden Unterlagen zu erhalten, um beurteilen zu können, ob diese Sanierung erforderlich ist, weil der bisherige Mieter die Wohnung beschädigt oder über das normale Ausmaß hinaus abgenutzt hat. 

Sollte dies der Fall sein, hätte ja die Hausverwaltung bei Rücknahme der Wohnung entsprechende Ansprüche gegen den Mieter erheben müssen. Hat die Hausverwaltung dies unterlassen, könnten sich daraus Schadenersatzansprüche ergeben.

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Damit wir Ihnen möglichst schnell weiterhelfen können, bitten wir Sie, je nach Anliegen über die hier genannten Wege mit uns in Kontakt zu treten.

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