Der deutsche Bundestag hat eine Lockerung der Schuldenbremse zugunsten höherer Verteidigungsausgaben und ein Sondervermögen Infrastruktur von 500 Milliarden Euro beschlossen. Am Dienstag wurde die dafür notwendige Zweidrittelmehrheit zur Änderung des Grundgesetzes erreicht, wie Bundestagspräsidentin Bärbel Bas nach Auszählung der Abstimmung mitteilte. Danach stimmten 513 Abgeordnete mit Ja, 207 mit Nein, Enthaltungen gab es keine.
Für die Zweidrittelmehrheit waren mindestens 489 Stimmen erforderlich. Beschlossen wurde auf Antrag von Union und SPD, mit Zustimmung der Grünen, zum einen das Streichen eines Deckels in der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben. Zum anderen soll nun ein 500 Milliarden Euro umfassender Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur geschaffen werden – eine neue Kreditlinie außerhalb der Schuldenbremse. Drittens sollen die Länder künftig das Recht bekommen, sich bis zu einer Grenze von 0,35 Prozent des BIP wieder verschulden zu können.
Zähe Verhandlungen
In der vorangehenden dreistündigen Debatte hatten Redner mehrerer Parteien von einer „historischen“ Entscheidung gesprochen. Anträge von FDP und AfD, auf die Abstimmung im alten Bundestag zu verzichten und eine Entscheidung dem neuen Bundestag zu überlassen, wurde mit Stimmen von Union, SPD und Grünen abgelehnt.
Damit die Grundgesetzänderung in Kraft treten kann, muss am Freitag auch der deutsche Bundesrat zustimmen – ebenfalls mit einer Zweidrittelmehrheit. Diese Mehrheit gilt als sehr wahrscheinlich, nachdem die bayerische Regierung am Montag ein „Ja“ angekündigt hatte und der Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) betonte, dass er von einer Zustimmung auch seines Landes ausgehe.