Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag erlässt Haftbefehle gegen die israelischen Regierungschefs Netanyahu und Gallant wegen angeblicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen.
Der IStGH erklärte, es gebe „vernünftige Gründe“ für die Annahme, dass Netanjahu und Gallant Kriegsverbrechen begangen haben, und fügte hinzu, dass die Anerkennung der Gerichtsbarkeit des Gerichts durch Israel nicht erforderlich sei. Konkret geht es um die Zeit von „mindestens vom 8. Oktober 2023 bis zum 20. Mai 2024. Das Gericht ist der Ansicht, dass sich seine Zuständigkeit auf die Handlungen von Netanjahu und Galant im Gazastreifen und im Westjordanland erstreckt.
Auch gegen den Hamas-Führer Al-Masri vulgo Mohammed Deif wurde ein Haftbefehl erlassen.
Auf den ersten Blick eine juristische Gleichstellung des Hamas-Angriffs vom 7. Oktober 2024 mit mehr als 1.200 ermordeten Zivilisten und Soldaten und 240 entführten Geiseln mit dem folgenden israelischen Gegenangriff. Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan im CNN-Interview: „Niemand steht über dem Gesetz.“ Die Vorwürfe gegen die israelische Regierung beziehen sich unter anderem auf Aushungerung der Zivilbevölkerung als Kriegsmittel, willkürliche Zufügung von Leiden und Verwundungen mit Mordabsicht wie auch gezielte Tötungen.
Keine direkten Befugnisse
Den militanten Hamas-Islamisten wird Massenvernichtung, Mord, Gefangennahme von Zivilisten, Vergewaltigung, sexuelle Angriffe, Folterungen wie gewaltsame Übergriffe und Verletzung der Menschenwürde zur Last gelegt.
Der IStGH wie der IGH haben keine direkten Befugnisse, ihre Fahndungen durchzuführen. Sie sind dabei von ihren Mitgliedsstaaten abhängig. Die Türkei und Katar, wo die Hamas-Auslandsführer ihren Sitz haben, gehören nicht zu den Mitgliedern. Israels Premier kann zwar weiter nach Washington und Moskau reisen, die keine Mitglieder des IStGH sind. In Europa aber wären die Staatsanwaltschaften verpflichtet, den Fahndungsbefehl zu vollstrecken.