Ein brisantes Schreiben langte dieser Tage im Parlament ein: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) beantragt die Auslieferung von FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl. Das berichtet Profil. Im Büro von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz wurde am Donnerstagnachmittag auf APA-Anfrage das Auslieferungsbegehren bestätigt.
Laut profil ist das Ansuchen um Aufhebung der parlamentarischen Immunität am 6. November im Postfach von Nationalratspräsident Rosenkranz (FPÖ) eingelangt. Die FPÖ lehnte die Auslieferung Kickls ab.
Hintergrund ist eine Sachverhaltsdarstellung, die der frühere ÖVP-Abgeordnete Andreas Hanger Ende Juli bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht hat. Der Vorwurf: Kickl habe bei seinem Auftritt am 11. April vor dem Untersuchungsausschuss zum „rot-blauen Machtmissbrauch“ mehrfach die Unwahrheit gesagt. Unter anderem zur Affäre um die Klagenfurter Werbeagentur Ideenschmiede, zu blauen Inseratengeschäften und zu Kickls Beziehung als Innenminister zum früheren FPÖ-Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein.
Die Staatsanwaltschaft Wien trat die Causa an die WKStA ab. Diese will nun wegen des Verdachts der Falschaussage ermitteln – sofern Kickl ausgeliefert wird. Entscheiden muss nun darüber der Immunitätsausschuss und in weiterer Folge der Nationalrat.
Stellungnahme der FPÖ
„Die Ladung von Herbert Kickl in den Untersuchungsausschuss war ein politisches Manöver mit dem Ziel, Herbert Kickl persönlich und der FPÖ insgesamt zu schaden“, hieß am Donnerstag in einer schriftlichen Stellungnahme des Freiheitlichen Parlamentsklubs: „Der politische Zusammenhang ist aus unserer Sicht somit evident.“ Kickl habe die Aussage als Abgeordneter getätigt und sei somit immun. Daher lehne die FPÖ das Auslieferungsansuchen ab. Kickl hätte zudem „im Untersuchungsausschuss wahrheitsgemäß ausgesagt“.