Startseite Wirtschaft Kann man sich gegen die Lärmbelästigung durch Hundegebell wehren?

Kann man sich gegen die Lärmbelästigung durch Hundegebell wehren?

von Max

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 

Der nächste Termin ist übrigens am 16. September 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an [email protected].

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um das Verhalten von Mietern und den Einbruchsschutz geht.

FRAGE: In unserer Nachbarschaft ist ein Hund eingezogen, der sowohl tagsüber sehr viel bellt, aber auch in der Nacht kommt es vor, dass er um zwei oder drei Uhr früh zu bellen beginnt und ich davon aufwache. 

Der Hund hält sich die meiste Zeit im Vorgarten auf, auch in der Nacht. Kann man sich gegen den Lärm wehren und wie ist hier vorzugehen?

 

Am Wohntelefon gab diesmal Rechtsanwalt Georg Röhsner von Eversheds Sutherland Rechtsanwälte Auskunft. Er hat folgende Rechtsantwort:

ANTWORT:  Hundegebell ist eine Form der Lärm-Immission. Gegen eine solche kann man  vorgehen, wenn sie das ortsübliche Ausmaß übersteigt. Gerade in ländlichen Gegenden ist gelegentliches Hundegebell wohl als ortsüblich anzusehen, weshalb man hier rechtlich wenig ausrichten wird können. 

Sollte der Lärm aber extreme Ausmaße annehmen, könnte man mit Unterlassungsklage gegen den Hundehalter vorgehen. 

Sinnvoller ist es jedoch in solchen Sachen vorab das Gespräch mit den betreffenden Nachbarn zu suchen.

Auf diese Art und Weise kann versucht werden, eine gütliche Lösung zu erzielen, bevor man daran denkt,  eine Klage einzureichen und auf strittige Weise zu seinem Recht zu kommen. 
 

über uns

Wp Logo2

Damit wir Ihnen möglichst schnell weiterhelfen können, bitten wir Sie, je nach Anliegen über die hier genannten Wege mit uns in Kontakt zu treten.

Aktuelle Nachrichten

Newsletter

2020-2022 – Wiener Presse. Alle Rechte vorbehalten