Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat ihr Angebot an die Zahnärztekammer nachgebessert, um angesichts des kommenden Amalgamverbots bei Zahnfüllungen auch nach dem 1. Jänner 2025 eine Versorgung der Patienten auf Kassenkosten ermöglichen zu können. Die Ärzte hatten die Verhandlungen zuletzt abgebrochen. ÖGK-Obmann Andreas Huss zeigte sich in einer Pressekonferenz am Mittwoch aber „wild entschlossen“, doch noch zu einer Einigung zu kommen.
Knackpunkt ist, dass die Ärzte nur die Versorgung mit Glasionomerzement als Kassenleistung wollen, der schlechtere Materialeigenschaften hat. Alles andere – etwa Kompositmaterialien, im Volksmund als „Kunststofffüllung“ bekannt – wollen die Zahnärzte den Patienten weiter als Privatleistung verrechnen. Die ÖGK setzt aus Erfahrung in ihren 61 Zahngesundheitszentren hingegen auf Alkasit. Das Material in weißer Einheitsfarbe – es gibt also keine unterschiedlichen Farbtöne zur Auswahl – bietet derzeit als einziges Material die notwendige Biegefestigkeit und kann wie das dunkelgraue, quecksilberhältige Amalgam auf einmal, und nicht in einzeln zu härtenden Schichten, in den Zahn eingebracht werden.
Wie viel die Kassenvertreter den Ärzten nun bieten, wollte Huss nicht sagen, nachdem die Zahnärzte nach einer Medienäußerung des ÖGK-Obmanns, in denen er von zehn Prozent Plus gesprochen hatte, die Verhandlungen abgebrochen hatten. Jedenfalls habe man nachgebessert und weitere Verhandlungstermine angeboten, sagte er.
Es handle sich um ein „deutlich verbessertes“ Angebot, höher als die bereits in Deutschland vereinbarten Tarife und ähnlich den Lösungen, die es auch in Finnland, Belgien oder Frankreich gebe. Man wolle eine pragmatische Lösung, so Huss, mit einem einheitlichen Tarif, egal, welches Material der Arzt verwenden will, abgestuft nach Größe der Füllung. Zudem will die Kasse ihre Marktmacht anbieten, um die Materialien günstiger einkaufen zu können.
Huss: „Hände ausgestreckt“
„Wir möchten schnell zu einem Abschluss mit der Zahnärztekammer kommen. Das ist uns wichtig. Wir haben die Hände ausgestreckt“, unterstrich Huss. Zur Beschwerde der Ärzte über mangelnde Kostendeckung gestand er ein, dass die zahnmedizinischen Kassenleistungen hierzulande „sehr kostenbewusst“ und „sparsam“ kalkuliert seien. Das liege aber schlicht daran, dass nicht mehr Geld vorhanden sei. Die Politik werde entscheiden müssen, ob sich das ändere oder die Patienten immer mehr aus der eigenen Tasche bezahlen müssten, meinte er.
Sollten die Verhandlungen mit den Ärzten dennoch scheitern, müssten die Patienten ihre Zahnfüllungen ab kommendem Jahr beim Zahnarzt selber zahlen. Nach Einreichung bei der Kasse würden sie von dieser dann 80 Prozent des noch nicht definierten neuen Kassentarifs zurückbekommen. Vertragsloser Zustand drohe keiner, betonte Huss. In den 61 Zahngesundheitszentren der ÖGK werde es die Alkasitfüllungen jedenfalls kostenlos und ohne Aufzahlung geben.
Als Testimonials für das von der ÖGK forcierte Alkasit als Amalgam-Alternative traten Meduni-Professor Andreas Schedle und der leitende ÖGK-Zahnmediziner Ewald Niefergall auf. Man teste seit 2008 Alternativen und seit 2021 Alkasit, und zwar flächendeckend in den Kassenzentren in der Steiermark. Die Erfahrungen damit seien sehr positiv: „Ich kann nur sagen, aus der Praxis betrachtet ist dieses Material für uns als geeignet anzusehen“, so Niefergall.
Schedle betonte, dass das EU-weite Amalgamverbot alle Verantwortlichen überraschend getroffen habe, denn ursprünglich sei das Aus aus Umweltgründen erst 2030 vorgesehen gewesen. Eine echte Alternative zu Amalgam werde es in absehbarer Zeit nicht geben. Das selbsthärtende, optional auch lichthärtende Alkasit hob er aber positiv hervor, bringe es doch auch die notwendige Biegefestigkeit von mehr als 80 Megapascal mit.
Bei den Zahnärzten ist man skeptisch: „Die Österreichische Zahnärztekammer hat mehr als 5 Wochen nach dem letzten Verhandlungstermin mit der ÖGK ein Angebot von selbiger erhalten. Dieses Angebot stellt jedoch keine Verbesserung dar, sondern enthält exakt die von Herrn Huss über die Medien publizierten Vorschläge, die zum Abbruch aller Verhandlungen geführt haben“, heißt es in einer Stellungnahme. „Im Bereich der Behandlung von Kindern, Schwangeren und Stillenden bedeutet er sogar eine Verschlechterung. Sobald ein verbessertes Angebot, welches im wirtschaftlichen Sinn akzeptabel ist, vorliegt, ist die Österreichische Zahnärztekammer bereit, die Verhandlungen wieder aufzunehmen.“