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Kickl sandte Unvereinbarkeitsausschuss keine neuen Informationen

von Max

FPÖ-Chef Herbert Kickl hat wie angekündigt keine neuen Informationen an den Unvereinbarkeitsausschuss des Nationalrats übermittelt. Am letzten Tag der vierwöchigen Frist zur Beantwortung des Fragenkatalogs, den der Ausschuss wegen möglicher Verstöße gegen die Transparenzregeln an Kickl geschickt hatte, ging laut Standard am Dienstag bei dessen Obmann David Stögmüller ein Brief von Kickls Anwalt ein. Fragen seien aber unbeantwortet geblieben, kritisieren SPÖ und Grüne.

Kickl wird vorgeworfen, Nebeneinkünfte und Geschäftstätigkeiten nach dem Transparenzgesetz unvollständig bzw. unrichtig gemeldet zu haben und gegen das Berufsverbot für Klubobleute verstoßen zu haben. Der FPÖ-Chef bestreitet dies. In dem sechsseitigen Schreiben an das Parlament, aus dem der Standard am Mittwochabend zitierte, verwies der Anwalt des FPÖ-Klubobmanns auf dessen „umfassende“ Aussagen im U-Ausschuss zum „rot-blauen Machtmissbrauch“. Unter anderem ging es dabei um eine mögliche Beteiligung Kickls an einer Werbeagentur über einen Treuhandvertrag.

„Nicht nachvollziehbar“

Unzufrieden über die Beantwortung zeigte sich der SPÖ-Abgeordnete Jan Krainer, der die Vorwürfe gegen den freiheitlichen Klubobmann eingebracht hatte. Kickl habe „dem Ausschuss über ein Schreiben seiner Anwälte mitgeteilt, dass es nichts mitzuteilen und nichts nachzuweisen gebe und er dies außerdem auch nicht müsse“, so Krainer gegenüber dem Standard. Es sei aber „nicht nachvollziehbar“, dass der Ausstieg aus einer Kapitalgesellschaft „vollkommen undokumentiert vonstattengeht“.

Auch Stögmüller reichen die Auskünfte offenbar nicht. Fragen seien offengeblieben, deshalb „zieht sich die Sache in die Länge“, meinte der Vorsitzende des Unvereinbarkeitsausschusses. Er stellte in Aussicht, nun „schnellstmöglich im Einvernehmen mit den anderen Fraktionen einen Unvereinbarkeitsausschuss einzuberufen“. In diesem könnte dann das weitere Vorgehen besprochen und abgestimmt werden.

Der Unvereinbarkeitsausschuss, der wegen der Causa auch in der Sommerpause fortgesetzt wurde, berät über Meldungen von Abgeordneten gemäß dem Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz. Abgeordnete müssen sämtliche Nebentätigkeiten und leitende ehrenamtliche Tätigkeiten bekanntgeben, zudem wird die Bandbreite ihrer Nebeneinkünfte veröffentlicht. Klubobleute dürfen neben ihrer Funktion keinen Beruf mit Erwerbsabsicht ausüben. Kickl hat in der laufenden Legislaturperiode seit 2019 keine Nebeneinkünfte gemeldet.

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