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Kopftuchverbot für Mädchen bis 18 Jahre?

von Max

Im Koalitionsabkommen von ÖVP, SPÖ und den Neos findet sich, versteckt auf Seite 92, eine zweifellos umstrittene Maßnahme. Wörtlich steht dort: „Es werden weitere Maßnahmen für die Stärkung der Selbstbestimmung für Mädchen und die Einbeziehung der Burschenarbeit gesetzt. Ehrkulturelle Entwicklungen, wie das Tragen eines Kopftuches von Kindern, lehnen wir ab. Zum Schutz vor Segregation und Unterdrückung von unmündigen minderjährigen Mädchen wird ein verfassungskonformes gesetzliches Kopftuchverbot erarbeitet.“

Dabei sind sofort Fragen offen: Bis zu welchem Alter zählt man in Österreich zu „unmündigen minderjährigen“ Mädchen? Bis 14, bis 16 oder bis 18 Jahre? Soll das nur in Schulen gelten, oder auch außerhalb der Schulen? 

Seit 2004 ist zum Vergleich in Frankreich das Tragen auffälliger religiöser Symbole, einschließlich des islamischen Kopftuchs, in öffentlichen Schulen und für Staatsbedienstete untersagt. In Belgien besteht seit 2011 ein Verbot der Vollverschleierung (Burka und Niqab) im öffentlichen Raum. Dieses Verbot wurde 2017 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt.

Zudem kommt, dass im Koalitionsabkommen vorgesehen ist, dass „zur Sicherstellung der Durchführung des Religionsunterrichts gemäß den Grundsätzen des österreichischen Schulwesens (§ 2 SchOG) eine religionsunabhängige Schulaufsicht durchgeführt“ wird.

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