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Lärmbelästigung durch Wärmepumpe: Welche Lösung es gibt

von Max

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.

Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 
Der nächste Termin ist übrigens am 10. März 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an [email protected].

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Lärmbelästigung durch einen Nachbarn geht.

FRAGE: Ich bin Eigentümerin eines Reihenhauses in Wien. Ich werde durch ein Geräusch, vermutlich von einer Wärmepumpe, meines Nachbarn immer wieder gestört. Er zeigt sich leider nicht kooperativ. Er hat auch schon Plastik in seinem Garten verbrannt. Wen muss ich verständigen, wenn die Belästigung wieder auftritt? Die Polizei? Den Magistrat?

Am KURIER Wohntelefon gab diesmal Notar Ulrich Voit Auskunft. Er hat folgende Rechtsantwort:

ANTWORT: Zunächst würde ich Ihnen empfehlen, die Quelle des Geräusches genau zu lokalisieren und unter Umständen hier auch selbst Fachleute beizuziehen. Oft ist es letztendlich doch möglich, über konkrete und fundierte Evidenzen zu sprechen. Sofern es zur Verletzung einer öffentlich-rechtlichen Vorschrift kommt, können Sie die entsprechenden Stellen einschalten. Das könnte durchaus die Polizei sein, jedenfalls auch der Magistrat (in Wien das Magistratische Bezirksamt). Sollten Nachbarrechte verletzt sein, etwa durch eine Verletzung des ortsüblichen Maßes, können Sie auch einen gerichtlichen Anspruch auf Unterlassung geltend machen.

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