Schon lange wurde über ein Foto nicht mehr so umfassend und heftig diskutiert wie über den Jagd-Schnappschuss von René Benko und dem Tiroler SPÖ-Chef Georg Dornauer.
Obwohl in der Debatte meist Dornauer und dessen politische Zukunft im Fokus steht, wirft das Foto auch andere Fragen auf – nämlich, wie sich Benko trotz Signa-Milliarden-Pleite und Privatinsolvenz eine Jagd sowie einen allgemein luxuriösen Lebensstil leisten kann. Denn offiziell lebt der 47-Jährige am Existenzminimum.
Privatstiftung von Benkos Mutter
Doch die Realität sieht anders aus: Der ehemalige Unternehmer und Investor residiert weiterhin in seiner Schloss-ähnlichen Villa in der Nähe von Innsbruck und besitzt mehrere Fahrzeuge. Auch eine Jagd mit Politikern wie Donauer scheint eben zu Benkos Lebensstil zu gehören. Ist das alles überhaupt rechtlich?
Ja. Benko und auch Dornauer waren rechtlich gesehen bei der Jagd nur Gäste, berichtet das Ö1 Morgenjournal. Die Jagd selbst gehört einer Privatstiftung, die Benkos Mutter zugerechnet wird, er selbst jedoch hat dort keine Funktion. „Das Vermögen einer Privatstiftung ist komplett separat„, erklärt Klaus Schaller vom KSV 1870 im Ö1-Interview. Es handle sich hier also um eine eigene Rechtsperson. „Das heißt, wenn hier diese Rechtsperson Herrn Benko die Möglichkeit einräumt, auf die Jagd zu gehen, dann betrifft das das eigentliche Insolvenzverfahren des Herrn René Benko nicht.“
Rechtlich gesehen nur Geschenke
Auch Benkos Insolvenzverwalter Andreas Grabenweger wurde vom ORF zur Causa befragt. Dieser betont, auf solche und ähnliche Zuwendungen keinen Zugriff zu haben. Denn nicht nur die Jagd, auch die Villa sowie die Fahrzeuge gehören eigentlich nicht Benko selbst, sondern der Privatstiftung. Somit sind rechtlich gesehen diese Zuwendungen an ihn bloß Geschenke. „Die Zuwendungen kriegt nicht er selbst, sie kommen ihm aber zu Gute“, erklärt Grabenweger. So ist es Benko beispielsweise möglich, so der Experte weiter, in einem luxuriösen Wohndomizil zu leben, „ohne dass er dafür auch nur einen Cent bezahlt.„
Es gibt keine Gegenleistungen und die Zuwendungen können somit auch nicht als Einkommen gerechnet werden. Pfändbar wäre es nur dann, wenn Benko „einen vertraglichen oder gesetzlichen Anspruch auf diese Leistungen von dritter Seite hätte. Dann könnte ich diesen Anspruch zugunsten der Konkursmasse pfänden, aber das ist nicht der Fall“, so Grabenweger.