So heißt es in der Stellungnahme vom 21. Februar: „Der Entwurf enthält zahlreiche offensichtliche Tippfehler (insbesondere fehlerhaft gesetzte oder fehlende Satzzeichen) und sprachliche, grammatikalische sowie legistische Mängel. Angesichts der großen Zahl an Fehlern kann eine vollständige Kontrolle nicht vorgenommen werden.“
Schon „bei einem bloßen Durchblättern“ würden „zahlreiche Fehler der Zeichensetzung ins Auge“ springen. Dazu gesellen sich Rechtschreibfehler wie: „Markennahmen“, „Tabakkooridnation“, „vorangegaqngenen“ oder „Abnehmerinnne“.
Die Aufzählung des Verfassungsdienstes lässt Zweifel aufkommen, ob die Neufassung überhaupt Korrektur gelesen wurde. Das Elaborat erinnert an teils hastig erstellte Verordnungen während der Pandemie.
Auch legistisch ein Fiasko
Und dabei bleibt es nicht: Begrifflichkeiten werden im Entwurf beispielsweise nicht konsistent verwendet. So ist von einem „Beirat“ als auch einem „Beratungsgremium“ die Rede. Ob es sich um dasselbe Organ handelt, wird nicht erklärt. Auch mehrere Verweise im Entwurf, auf andere Absätze sowie Paragraphen, stimmen nicht mit diesen überein.
Der Verfassungsdienst erkennt zudem überflüssige Regelungen, veraltete Übergangsfristen oder mangelhafte Definitionen. So sei nicht klar, was mit „prominenten Gegenständen“ auf Verpackungen oder der nicht näher definierten Begrifflichkeit „charakteristisches Aroma“ gemeint sei.
„Der gesamte Gesetzentwurf sollte einer inhaltlichen und legistischen Prüfung unterzogen werden“, empfiehlt der Verfassungsdienst. Und, konstruktive Anmerkung für künftige Texte: „Die legistisch korrekte Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes kann freilich durch die Abhaltung eines Begutachtungsverfahrens nicht ersetzt werden.“
Das steht einigermaßen im Widerspruch zur Aussendung der Grünen, wo es heißt: „Das schlussendlich von Gesundheitsminister Johannes Rauch angestoßene Begutachtungsverfahren zeigte breite Zustimmung für den Entwurf auf, und hat auch einige noch wichtige Ergänzungen gebracht.“