Startseite Wirtschaft Metaller-Gehälter steigen ab November um 4,8 Prozent

Metaller-Gehälter steigen ab November um 4,8 Prozent

von Max

Gemäß Vereinbarung vom Vorjahr  erhalten die rund 200.000 Beschäftigten in der Metallindustrie ab 1. November eine Gehaltserhöhung von 4,8 Prozent. Der Prozentsatz setzt sich  aus der rollierenden Inflation Oktober 2023 bis September 2024 plus 1 Prozent zusammen. 

Die Lehrlingseinkommen werden mit Anfang November im Schnitt um rund 5,4 Prozent erhöht. Zulagen und Aufwandsentschädigungen steigen um 3,8 Prozent. Die Zulage für Nachtarbeit bzw. für die 3. Schicht wird um 8,16 Prozent angehoben. 

Mindestlohn steigt auf über 2.500 Euro 

Der neue Mindestlohn liegt bei 2.518,43 Euro, wie die Gewerkschaften PRO-GE und GPA sowie die Arbeitgeber der Metalltechnischen Industrie am Freitag gemeinsam mitteilten. Die KV-Einigung gilt für alle sechs Fachverbände der Metallindustrie/Bergbau.

Wettbewerbsklausel reloaded

Auch heuer kommt wieder die Wettbewerbsklausel zu tragen, wodurch die Lohn- und Gehaltserhöhung für manche Beschäftigten geringer ausfallen können – Sofern ihr Arbeitgeber in einer sehr schwierigen wirtschaftlichen Situation ist. Unter bestimmen Voraussetzungen kann die Erhöhung um 0,75 Prozent bzw. um 1,5 Prozent verringert werden, wenn dafür ein Ausgleich durch mehr Freizeit oder durch eine Einmalzahlung erfolgt. Grundlage ist eine Formel, die den Personalaufwand im Verhältnis zur Wertschöpfung errechnet.

„Wir erleben gerade die längste Rezessionsphase seit 1946. Diese Härtefallklausel soll vor allem personalintensiven Betrieben helfen, Beschäftigung zu sichern“, so die beiden Chefverhandler auf Arbeitnehmerseite, Reinhold Binder (PRO-GE) und Karl Dürtscher (GPA). Und sie betonten: „Der Kollektivvertragsabschluss ist ein kräftiges Zeichen für eine lösungsorientierte Sozialpartnerschaft.“

Knill: „Ein großer Schritt“

Für Christian Knill, Obmann des Fachverbandes der Metalltechnischen Industrie, ist mit dem zweijährigen Abschluss ein großer Schritt gelungen, hervorzuheben sei auch dass personalintensive Betriebe durch die Wettbewerbsklausel „zumindest teilweise“ entlastet würden. Bei der Wettbewerbsklausel erhöhten sich die IST-Löhne und -Gehälter um 3,3 Prozent bzw. 4,05 Prozent, rechnete er Freitagmittag in der Wirtschaftskammer vor.

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