Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar.
Der nächste Termin ist übrigens am 27. Jänner 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an [email protected].
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um den einen Zaun zwischen zwei Grundstücken geht.
FRAGE: Auf der Rückseite unseres Hauses wird ein Wohnbau errichtet. Beim Ausheben der Baugrube wurde unser Zaun beschädigt und die Mauer ist umgekippt. Der Zaun war schon recht alt. Wer muss ihn reparieren?