Zusammenfassung
Wir nutzen künstliche Intelligenz, um Zusammenfassungen unserer Artikel zu erstellen. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung von einem Redakteur geprüft.
- Förderanträge für Handwerksarbeiten aus 2024 sind bis 28.02.2025 möglich, ab 2025 sinkt die maximale Förderung von 2.000 auf 1.500 Euro.
- Der Handwerkerbonus beträgt 20% der Arbeitskosten, ohne Material- und Fahrtkosten, mit einer Mindestarbeitsleistung von 250 Euro pro Rechnung.
- Nur ein Förderantrag pro Person und Jahr möglich, mit klaren Rechnungsanforderungen; Anträge bis Fristende einreichen, da keine Korrekturen möglich.
Wer im Vorjahr einen heimischen Handwerker oder Handwerksbetrieb beauftragt hat, kann sich noch bis zu 2.000 Euro Förderung vom Bund, den sogenannten Handwerkerbonus, holen. Doch Eile ist geboten: Anträge für Arbeiten aus dem Jahr 2024 können nur noch bis Ende Februar gestellt werden. Förderanträge für das Kalenderjahr 2024 können noch bis zum 28.02.2025 eingereicht werden.
Für durchgeführte Leistungen ab dem 1. Jänner 2025 kann man Rechnungen dann ab März 2025 einreichen. Allerdings gibt es für das Jahr 2025 statt 2.000 Euro maximale Fördersumme nur noch 1.500 Euro.
Handwerkerbonus – Was ist das und wie bekomm ich ihn?
Der Handwerkerbonus ist ein finanzieller Zuschuss für handwerkliche Leistungen und richtet sich an Privatpersonen, die einen Wohnsitz – Haupt- oder Nebenwohnsitz – in Österreich haben und an der gemeldeten Adresse Handwerkerleistungen durchführen lassen.
Gefördert wird die Arbeit von professionellen Handwerkern mit Gewerbeberechtigung und Niederlassung oder Sitz in Österreich. Das umfasst die Renovierung und Modernisierung von privat genutztem Wohnraum, aber auch Zu- und Neubauten. Die Handwerksleistung muss ab dem 1. März 2024 erbracht worden sein.
- Erneuerung von Dächern
- Spenglerarbeiten
- Erneuerung von Fassaden
- Austausch von Fenstern
- Austausch von Bodenbelägen
- Erneuerung von Wandtapeten
- Malerarbeiten
- Installationen (z.B. Elektroinstallationen, Sanitär, Heizung, Klima, usw.)
- Tischlerarbeiten, die auf die speziellen Maße eines Raumes angepasst werden und mit dem Gebäude fest verbunden sind (z.B. Einbaumöbel, Einbauküchen)
- Arbeitsleistungen im Zuge der Neuanlage eines Wintergartens oder einer Terrassenüberdachung, Verglasungen einer Loggia, usw.
- gepflasterte Flächen und Wege
- Dach- oder Fassadenbegrünung, Gartengestaltung, Gartenarbeiten
- Schaffung/Renovierung von Teichanlagen und Pools
Wie hoch ist der Handwerkerbonus? Was gilt es zu beachten?
Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der Kosten für die Handwerksarbeit. Gefördert werden nur die Kosten für die reine Arbeitsleistung. Fahrt-, Liefer- oder Materialkosten sind nicht förderbar. Auch Rabatte oder Skonti müssen bei der eingereichten Rechnung bereits abgezogen worden sein.
Die maximale Fördersumme liegt für 2024 bei 2.000 Euro, 2025 sinkt sie auf maximal 1.500 Euro. Pro Kalenderjahr und Person kann nur ein Förderantrag gestellt werden, jedoch kann dieser Antrag mehrere Rechnungen umfassen.
Pro Schlussrechnung müssen die Kosten für die Arbeitsleistung mindestens 250 Euro (ohne Umsatzsteuer) betragen. Die Kosten für die Arbeitsleistung müssen auf der Rechnung separat ausgewiesen sein, der Betrag muss auf der Rechnung nachvollziehbar und eindeutig erkennbar sein. Der Rechnungsbetrag und der Zahlungsbetrag müssen übereinstimmen. Nur was tatsächlich bezahlt wurde, kann auch gefördert werden. Auch muss der Ort der Leistungserbringung klar auf der Rechnung erkennbar sein und mit den Angaben im Antrag übereinstimmen. Die Rechnung muss auf den Antragsteller ausgestellt sein.
Sollten gewisse Arbeiten im Jahr 2024 begonnen worden sein, aber noch bis ins Jahr 2025 andauern, sollte man sicherstellen, dass die Leistungen aus dem Jahr 2024 auf separaten Rechnungen ausgewiesen sind oder in einer Gesamtrechnung klar und eindeutig getrennt aufgeführt werden.
Hinweis: Alle Förderanträge, die fristgerecht eingebracht werden, werden auch bearbeitet. Da es aktuell zu einem erhöhten Antragsvolumen kommt, beträgt die Bearbeitungsdauer ab Einreichung mehrere Wochen. Für Förderanträge gibt es nach dem 28.02.2025 keine Korrekturmöglichkeit mehr. Fehlerhafte oder unvollständige Anträge, die kurz vor Fristende eingereicht werden, können nicht mehr positiv bearbeitet werden. Reichen Sie daher Ihre Anträge frühzeitig ein und prüfen Sie diese sorgfältig.
Ich habe bereits Handwerkerbonus erhalten, aber nicht die volle Höhe von 2.000 Euro ausgeschöpft. Kann ich noch einen Antrag stellen?
Nein. Auch wenn im ersten Antrag die maximale Förderungshöhe nicht ausgeschöpft wurde, kann man keinen weiteren Antrag als Person stellen. Wenn in der betroffenen Wohneinheit aber z.B. noch eine weitere Person ihren Wohnsitz hat, kann diese den Antrag für den Differenzbetrag auf die maximale Förderhöhe von 2.000 Euro stellen.
Noch Fragen zum Handwerkerbonus?
Wer noch Fragen zum Handwerkerbonus hat, kann sich auf der Website unter www.handwerkerbonus.gv.at informieren oder unter +43 05 06 – 859 333 telefonisch beraten lassen (Mo-Do: 08:00-16:00 Uhr und Fr: 08:00-15:00 Uhr). Hier finden Sie noch zahlreiche Fragen und Antworten (externer Link).