Seit der Nationalratswahl am 29. September hatten die Grünen viel Zeit, sich auf ihre neue, alte Rolle als Oppositionspartei einzustellen. Im Plenum am Mittwoch, dem 26. Februar, bringen sie gleich mehrere Anträge für eines ihrer Kernthemen Tierschutz und Transparenz in der Lebensmittelproduktion ein, das sie öffentlich seit 2020 kaum angetastet haben – weil die Agenden vor allem bei ihrem Koalitionspartner Volkspartei lagen.
Konkret geht es um diese Anträge:
- Verbot der Vollspaltenbuchten für Schweinehaltung (Tierschutzgesetz)
Der Antrag sieht eine Neuregelung der Übergangsfristen beim Verbot der Vollspaltenböden in der Schweinehaltung vor. Sie ist nach einem Entscheid des Verfassungsgerichtshofs nötig. Laut grünem Vorhaben sollen alle neu gebauten oder umgebauten Ställe mit einem tief eingestreuten Liegebereich und Zugang zu einem Auslauf ausgestattet sein. Für bestehende Ställe gibt es Übergangsfristen – Ställe, die zwischen 2020 und 2025 umgebaut wurden, haben bis 2035 Zeit für die Anpassung. Ältere Ställe müssen bis 2030 umgerüstet werden.
Ziel dieses Antrags ist eine Verbesserung der finanziellen Situation der bäuerlichen Betriebe, insbesondere kleiner Höfe. Gelingen soll das, indem die Gesetze für faire Wettbewerbsbedingungen verschärft werden sollen, unlautere Handelspraktiken des Lebensmitteleinzelhandels sollen so unterbunden werden. Der Antrag sieht außerdem vor, dass landwirtschaftliche Güter nicht unter dem Einstandspreis verkauft werden dürfen, um Dumpingpreise zu verhindern. Vorgesehen sind dabei auch höhere Strafen für Marktmissbrauch durch Supermarktketten.
Weiters wollen die Grünen eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie, was schon lange sehr kontroversiell diskutiert wird. Konkret geht es etwa um Fleisch, Milch und Eier sowie deren Verarbeitungsprodukte, die ab September 2025 in allen Restaurants und Gastronomiebetrieben verpflichtend gekennzeichnet werden sollen. Idee dahinter ist laut den Grünen, dass Konsumenten so ermöglicht werden soll, bewusst regionale Produkte zu wählen und damit heimische Betriebe zu unterstützen.
- Tierhaltungskennzeichnung
Der vierte Antrag der Grünen betrifft eine Tierhaltungskennzeichnung. Konkret geht es um ein fünfstufigen Kennzeichnungssystems für unterschiedliche tierische Produkte, das Kennzeichnungssystem soll darlegen, unter welchen Bedingungen Tiere gehalten wurden. Verpflichtend soll so eine Kennzeichnung jedenfalls sein, wenn ein Produkt mit Tierwohlaspekten beworben wird.
Es muss bezweifelt werden, dass auch nur einer dieser vier Anträge im Parlament eine Mehrheit bekommt – schließlich sind ÖVP, SPÖ und Neos derzeit in den finalen Verhandlungen einer neuen Regierung mit einer stabilen Mehrheit. Die Anträge müssen vielmehr so verstanden werden, dass die Grünen nach fünf Jahren in der Regierung nun wieder beginnen, Oppositionsarbeit zu machen.