Startseite Wirtschaft Patent auf Braugerste lässt heimische Bierbrauer schäumen

Patent auf Braugerste lässt heimische Bierbrauer schäumen

von Max

Die Gerste ist neben Wasser der wichtigste Rohstoff bei der Bierbrauerei. Die Verwendung der Gerste dürfte aber schon bald eingeschränkt werden, schlagen die heimischen Privatbrauereien Alarm und fürchten um die Biervielfalt im Land

Der Grund: Der dänische Brauereikonzern Carlsberg beansprucht Gerstenpflanzen aus klassischer Züchtung sowie deren Verwendung zum Bierbrauen als seine „Erfindung“ und meldete ein Patent beim Europäischen Patentamt (EPA) in München an. Das heißt: Alle anderen Brauereien müssen, wenn sie diese patentierte Gerste weiter verwenden wollen, Lizenzgebühren zahlen. Die Verwendung dieses Gerstenstammes kann auch gänzlich verboten werden. 

„Patente bedeuten weniger Biervielfalt aus Klein- und Mittelbrauereien“

„Patente auf Saatgut und auf Gersten bedeuten weniger Malzsorten und somit weniger Biervielfalt aus Klein- und Mittelbrauereien und beides spielt wiederum Großkonzernen in die Hände!“, argumentiert Nikolaus Riegler, Eigentümer und Geschäftsführer der Kärntner Privatbrauerei Hirt und Sprecher der „Unabhängigen Privatbrauereien Österreichs“ bei einer Pressekonferenz gemeinsam mit dem Verein „Arche Noah“ am Montag.

Nikolaus Riegler von der Privatbrauerei Hirt

Nicht nur die Stämme, sondern auch die daraus entwickelten Sorten sowie Mälzungsverfahren seien betroffen. Das Patent umfasst die Gerstenpflanzen, deren Verwendung im Brauverfahren sowie das daraus gebraute Bier. Die unternehmerische Freiheit heimischer Brauereien könnten  durch derartige Patente empfindlich eingeschränkt werden. 

Hintergrund: Seit 2017 dürfen in der EU Patente auf gentechnisch veränderte Pflanzen angemeldet werden. Dadurch können nach bisheriger Rechtsmeinung der EPA  auch nach dem Zufallsprinzip ausgelöste Mutationen als technische Erfindungen patentiert werden. Die von Carlsberg patentierte Gerstensorte weist eben diese zufällige genetische Veränderungen auf, die ihre Verwendung als Braugerste attraktiver macht. 

Arche Noah: Zufallsmutagenese und Züchtung

Die Eigenschaften wurden gefunden, nachdem man tausende Saatgutproben nach den gewünschten Eigenschaften durchsucht hatte. Dabei kamen keine gentechnischen Verfahren zum Einsatz. Laut „Arche Noah“ handelt es sich um gängige Verfahren der Zufallsmutagenese und Züchtung, die schon seit Jahrzehnten eingesetzt werden und zuvor nicht patentiert wurden.

„Die fragwürdige Auslegung des Patentrechts durch das Europäische Patentamt widerspricht dem politischen Konsens in Europa. Konventionell gezüchtete Pflanzen sind bei einer korrekten Anwendung des Gesetzes nicht patentierbar. Daher ist die Politik gefordert, klare Regeln zu schaffen. Nur so können in den nächsten Jahren Hunderte neue Patente auf Pflanzen verhindert werden“, sagt Dagmar Urban von Arche Noah. Die NGO setzt sich für die Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt und ihre Entwicklung ein.

Anhörung vor der EPA am Dienstag

Über das Carlsberg-Patent findet heute, Dienstag, eine öffentliche Anhörung vor der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts in Haar bei München statt. Die Entscheidung wird am Ende der Anhörung erwartet.

„Arche Noah“ und die Privatbrauereien sehen einen Missbrauch des Patentrechts und fordern, dass klassische Pflanzenzucht von der Patentierbarkeit ausgenommen wird. Eine entsprechende Klarstellung sei im österreichischen Patentgesetz bereits in Kraft und könnte  als Vorlage für Brüssel dienen.

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