Zusammenfassung
- Die Regierung hat eine Pause beim Familiennachzug für Asylwerber beschlossen, die im Mai beginnen soll.
- Ziel ist es, das Schulsystem und andere Systeme vor Überlastung zu schützen, was gegenüber der EU-Kommission begründet wurde.
- Die Regelung erlaubt Österreich, vom EU-Asylrecht abzuweichen und gilt bis Ende September 2026.
Die geplante Pause beim Familiennachzug für Asylwerber ist am Mittwoch im Ministerrat beschlossen worden. Der Initiativantrag wird anschließend gleich im Nationalrat eingebracht werden, die Neuerung könnte bereits im April vom Parlament verabschiedet werden. Vorgesehen ist, dass die Regierung die Möglichkeit bekommt, per Verordnung festzulegen, dass Anträge auf Familiennachzug vorübergehend ausgesetzt werden. Beginnen soll die Pause Mitte Mai dieses Jahres.
„Wir sind hier am Ende der Belastbarkeit und deshalb drücken wir die Stopptaste“, begründete Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) nach der Regierungssitzung ein weiteres Mal das Vorhaben der Regierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS im Asylwesen.
Ziel ist es, die Systeme vor weiterer Überlastung zu schützen, so die offizielle Begründung auch gegenüber der EU-Kommission. Vor allem das Schulsystem stoße aufgrund des Zuzugs von zum Teil nicht alphabetisierten Flüchtlingen an seine Grenzen.
Laut Plakolm darf Österreich mit dem Antrag und einer entsprechenden Verordnung vom EU-Asylrecht abweichen. Die neue Sonderregelung kann durch Verordnung der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats bei entsprechender Überlastung der Systeme anwendbar gemacht werden und wird befristet bis Ende September 2026 eingeführt.