Ein neuer Gesetzesentwurf von Noch-Justizministerin Alma Zadić sieht verpflichtende Frauenquoten in Aufsichtsräten und Vorständen börsennotierter Unternehmen vor. Dabei handelt es sich um die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten („Women on Boards“).
Diese sieht vor, dass in börsennotierten Unternehmen mindestens 40 Prozent der Aufsichtsratsmitglieder jeweils mit dem unterrepräsentierten Geschlecht – in der Regel Frauen – besetzt werden müssen. In Vorständen muss ab drei Personen eine Person des unterrepräsentierten Geschlechts vertreten sein. Wird die 40-Prozent-Quote im Aufsichtsrat verfehlt, muss der Posten so lange unbesetzt bleiben, bis eine entsprechende Person gefunden wird. Es gilt das Prinzip des „leeren Sessels“. Bei der Vorstandsbesetzung muss bei Anmeldung ins Firmenbuch das Gericht die Quote prüfen. Wird sie nicht eingehalten, darf die Eintragung nicht erfolgen.
Grüne: Ein wichtiger Meilenstein
„Der neue Gesetzesentwurf von Justizministerin Alma Zadić zu verpflichtenden Frauenquoten in Aufsichtsräten und Vorständen börsennotierter Unternehmen ist ein wichtiger Meilenstein“, sagt Elisabeth Götze, Wirtschaftssprecherin der Grünen. Die Geschlechterausgewogenheit rechne sich auch in betriebswirtschaftlichen Zahlen. Studien würden zeigen, dass sich gemischte Führungsteams positiv auf Umsatz, Gewinn und Krisenfestigkeit von Unternehmen auswirken.
Derzeit 30 Prozent
Seit 2018 gilt in Österreich eine verpflichtende Geschlechterquote von 30 Prozent für Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen sowie Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Seither hat sich laut AK-Erhebung der Frauenanteil von 22,4 Prozent auf 36,5 Prozent (2024) erhöht. In der Gruppe der quotengebundenen Betriebe erreichen bzw. übertreffen 71,8 Prozent den Frauenanteil von 30 Prozent im Aufsichtsrat. Mehr als ein Drittel der Unternehmen liegt bei über 40 Prozent.
Anders sieht es in den Vorständen aus. Hier waren zuletzt nur 26 von 223 Vorstandspositionen (11,7 Prozent) weiblich besetzt. Zehn der 69 Börseunternehmen werden laut AK in Vorstand und im Aufsichtsrat nur von Männern geführt. Österreich hinkt hier im EU-Vergleich weit hinterher.