Der Rechnungshof (RH) ortet im Zusammenhang mit Social-Media-Accounts von Beamtenminister Werner Kogler und Justizministerin Alma Zadic (beide Grüne) sowie des Wiener Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (Neos) unzulässige Spenden. Dabei seien parteipolitische Zwecke und Informationen über die Tätigkeit als Amtsträger vermischt worden. Aus diesem Grund wurden Mitteilungen an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) erstattet, der über etwaige Strafen entscheidet.
Generell würden sich im Zusammenhang mit Social-Media-Aktivitäten von Politikerinnen und Politikern „Abgrenzungsfragen ergeben, die mit potenziellen Interessenskonflikten verbunden sind“, betont der RH in einer Mitteilung zum Rechenschaftsbericht der Grünen für das Jahr 2022. Im Endeffekt geht es dabei darum, wo die Aktivitäten eines Regierungsmitglieds enden und persönliche oder parteipolitische Aktivitäten beginnen. Dazu würden keine klaren Regeln vorliegen, weshalb der UPTS befasst werden soll.
Konkret geht es bei Zadic um ihren amtlichen Instagram-Account als Justizministerin. Auf diesem seien 2022 auch 14 Postings veröffentlicht worden, die nach Ansicht des RH „keine Information über die Arbeit der Justizministerin vermitteln, sondern klare parteipolitische Inhalte und daher einen Werbewert für die Partei darstellen“ – etwa über den Bundeskongress der Grünen oder die „grüne Doppelspitze“ in Tirol im Zuge der dortigen Landtagswahlen. Insgesamt hätten dafür 1.400 Euro (100 Euro pro Posting) als Spenden gewertet werden müssen.
Bei allen Social-Media-Accounts Koglers wiederum seien die Grünen als Medieninhaber ausgewiesen gewesen. Auf den Accounts der Partei habe man dabei auch eine Vielzahl an Postings veröffentlicht, die Kogler in seiner Funktion als Regierungsmitglied und Bundesminister darstellten. Für die Mitbetreuung der parteipolitischen Social-Media-Accounts Koglers habe das Beamtenministerium wiederum Personal- und Sachkosten von knapp 58.000 Euro aufgewendet, die ihm von der Partei nicht vergütet worden seien. Darin sieht der RH unzulässige Spenden des Ministeriums an die Grünen.
Ähnlich gelagert ist nach Ansicht des RH der Fall bei Wiederkehr. Auch bei ihm seien die NEOS bzw. er selbst Medieninhaber der Social-Media-Accounts gewesen. Für deren Mitbetreuung habe die Stadt 2022 Personal- und Sachkosten in Höhe von knapp 71.000 Euro aufgewendet, die von der Partei nicht vergütet worden seien. Damit hätten die NEOS einerseits öffentliche Ressourcen für ein eigenes Medium genutzt. Andererseits wäre durch die Veröffentlichung von Postings der Stadt auch ein Werbewert für die Partei entstanden, während der Informationscharakter über die Regierungsarbeit in den Hintergrund getreten sei. Der RH ortet daher eine unzulässige Spende der Stadt an die NEOS.
Eine weitere Mitteilung an den UPTS betrifft Kosten für eine Umfrage bei einem Marktforschungsunternehmen in Höhe von knapp 21.000 Euro, die vom NEOS-Landtagsklub Steiermark getragen wurden, nach Ansicht des RH aber von der Partei bezahlt hätten werden müssen. Dabei habe es sich um eine „versehentliche Fehlbuchung“ gehandelt, die man ausdrücklich bedauere, betonte man bei den NEOS in einer Aussendung. Nach dem Hinweis des Rechnungshofs sei der Betrag diesem zur Verwahrung überwiesen worden, bis der UPTS in der Sache entschieden habe.
Auch für die Bierpartei setzte es eine Meldung an den UPTS. Diese betrifft den Verkauf von Bierpartei-Werbeartikeln im Webshop der Band Turbobier, deren Frontmann Parteichef Dominik Wlazny ist. Nach Ansicht des RH stellt dies eine Werbemaßnahme für die Bierpartei dar, wobei die Kosten der Verkaufsplattform jedoch ein Unternehmen getragen habe. Der Rechnungshof schätzte diese – aufgrund von fehlenden Unterlagen – auf rund 17.600 Euro und sieht darin eine unzulässige Spende.