Rumäniens Verfassungsgericht hat am Dienstagnachmittag den Beschluss der Zentralen Wahlkommission, die Kandidatur des pro-russischen ultra-rechten Präsidentschaftsanwärters Călin Georgescu abzulehnen, aufrechterhalten und dessen dagegen eingelegten Einspruch abgelehnt. Für den 62-Jährigen bedeutet dies das endgültige Aus seiner Kandidatur, da er keine anderen Einspruchsmöglichkeiten mehr hat.
Die Wahlkommission hatte am Sonntagabend befunden, dass Georgescus Handlungen und Statements in eklatantem Widerspruch zu den Werten stehen, die das höchste Amt im Staat voraussetzt. Dabei hatte die Wahlkommission auch auf das Urteil des Verfassungsgerichts über die Annullierung der Präsidentenwahl verwiesen. Die Kandidatur einer Person, auf deren Kappe die besagte Wahlannullierung de facto gehe, sei eindeutig unzulässig, hatte die Wahlkommission argumentiert.
Der erste Durchgang der Präsidentenwahl war von den Verfassungshütern Anfang Dezember des vergangenen Jahres aufgrund der Erkenntnisse der Geheimdienste des Landes sowie einiger NATO-Partner über eine massive Wahleinmischung Russlands zugunsten Georgescus annulliert worden.
AUR-Chef George Simion als möglicher Ersatzkandidat
Rumäniens ultra-rechtes Lager steht damit vorerst ohne einen Präsidentschaftsanwärter da, wobei die Zeit drängt – die Frist für Präsidentschaftsbewerbungen läuft nämlich am 15. März ab. Rumänischen Medien zufolge dürfte der Chef der rechtspopulistischen AUR, George Simion, nun wohl in aller Eile als Ersatzkandidat aufgestellt werden.
Simion hatte sich bisher geweigert abermals anzutreten, dürfte jedoch ab sofort von seiner Partei zu einer weiteren Kandidatur gedrängt werden. Bei der annullierten ersten Runde der Präsidentenwahl im Spätherbst 2024 hatte Simion enttäuschend abgeschnitten und es nicht in die Stichwahl geschafft. Rumänische Politbeobachter gehen daher davon aus, dass Simion in der Hoffnung, seine Popularität und Umfragewerte zu erhöhen, auf eine Art „Ticket“ mit Georgescu setzen wird und mit dem Versprechen in den Wahlkampf ziehen könnte, im Fall seiner Wahl letzteren zum Premierminister zu ernennen.