Während manche Unternehmen nach wie vor um ausstehende Hilfen aus der Pandemiezeit ringen, bemüht sich der Staat seinerseits um Rückzahlungen von zu viel bezahlten Corona-Förderungen.
Aktuell macht der Bund rund 350 solcher Ansprüche in Insolvenzverfahren geltend, schreibt der Standard (Wochenendausgabe) mit Verweis auf Angaben des Finanzministeriums. Insgesamt hat die Republik demnach einen Betrag von rund 21 Mio. Euro als Insolvenzforderungen angemeldet.
Im Zuge Abwicklung der Covid-19 Finanzierungsagentur (COFAG) übernahm das Finanzministerium zuletzt die Zuerkennung von noch ausstehenden Förderungen sowie die Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Leistungen.
Offen ist, welche Summe vom Staat im Rahmen der Pleitenabwicklung noch zu holen ist. Ebenso herrscht Unklarheit in Bezug auf während der Corona-Pandemie gewährte Steuerstundungen: Wie viel Steuern tatsächlich bezahlt wurden und wie viel Steuern dem Staat aufgrund der Insolvenzen endgültig entgehen, ist „im Rahmen einer automatisierten Datenauswertung nicht ermittelbar“, wird das Ministerium in dem Bericht zitiert.