Bis zu 1.100 Euro jährlich können österreichische Gaskunden derzeit sparen, wenn sie den Anbieter wechseln. Bei Strom sind es immerhin bis zu 600 Euro pro Jahr. Dennoch gehen nur wenige Kundinnen und Kunden zu einem anderen Strom- und Gaslieferanten und tragen damit auch zu einer hohen Konzentration am heimischen Markt bei.
Man könne von „monoplartigen Größenordnungen“ sprechen, sagte die Chefin der Bundeswettbewerbsbehörde, Natalie Harsdorf, am Dienstag bei der Präsentation des zweiten Zwischenberichts der Taskforce Energie, den die BWB gemeinsam mit der Regulierungsbehörde E-Control erstellte. Bei Gas und Strom würden die Landesenergieversorger mit Marktanteilen von 70 Prozent in Niederösterreich bis 97 Prozent in Vorarlberg dominieren, so Harsdorf.
Großhandelspreise gehen zurück, aber nicht alle merken das
Während Großhandelspreise seit knapp 1,5 Jahren zurückgehen, komme das bei den Kunden der großen heimischen Energieunternehmen in sehr unterschiedlichen Geschwindikeiten an, sagte E-Control-Chef Wolfgang Urbantschitsch. Bei denselben Unternehmen könne es im selben Zeitraum für unterschiedliche Kundengruppen sowohl zu Preissenkungen als auch zu Preiserhöhungen kommen.
Extreme Entwicklungen
Ab 2023 habe das auch zu teilweise extremen Entwicklungen bei den Endkundenpreisen geführt, kritisierte Urbantschitsch. So hätten etwa Tausende Kunden bis zu 61 Cent pro kwh Strom oder bis zu 25 Cent pro kwh Gas bezahlt, drei bis zehn Mal so viel, wie es die teuerste bzw. die billigste Beschaffungsstrategie des jeweiligen Versorgers rechtfertigen würde, wie E-Control und BWB errechneten. Laut einer Umfrage der E-Control hat mehr als die Hälfte der Kunden bisher dennoch weder den Strom- noch den Gasanbieter gewechselt.
Warum wechseln Kunden nicht?
Das liege auch daran, dass viele Kunden gar nicht wissen, dass sie zu viel bezahlen, sagt Urbantschitsch. Dazu würden vor allem intransparente und oft auch nicht nachvollziehbare Indexklauseln bei der Preisanpassung beitragen. Sie würden es für Kunden auch kaum möglich machen, Preiserhöhungen vorherzusehen.
Laut einer aktuellen Umfrage der E-Control konnten 68 Prozent der Befragten nicht sagen, wie viel sie pro Kilowattstunde Strom bezahlen, bei Gas waren es sogar 84 Prozent.
Das sei aber die wesentliche Voraussetzung, um überhaupt eine Entscheidung über einen Lieferantenwechsel treffen zu können, sagte Urbantschitsch. Es gebe zwar potenziell Wettbewerb. Aber kaum jemand nehme daran teil, sagte BWB-Chefin Harsdorf. Das ermögliche es, lokalen Anbietern auch, höhere Preise durchzusetzen.
Um zu vergleichen, ob sich ein Wechsel des Anbieters lohnt, empfiehlt sich der Online-Tarifkalkulator der E-Control. Dort gibt man die Adresse, den bisherigen Strom- bzw. Gasverbrauch (findet sich auf der Jahresabrechnung) sowie den bisherigen Anbieter ein und kreuzt an, ob Wechselrabatte miteinbezogen werden sollen.
Dann erhält man eine Liste mit Angeboten, die den jährlichen Preis sowie die Ersparnis enthält. Nach dem Klick auf das Produkt bekommt man Einblick in Rabatte. Auch Netzkosten sowie Abzüge durch die Stromkostenbremse werden aufgelistet. Wer wechseln will, muss danach das entsprechende Formular beim neuen Anbieter ausfüllen.
Alternativ können Anbieter auch über Vergleichsportale, etwa Durchblicker oder Tarife.at, gewechselt werden. Die nehmen Arbeit ab, erhalten dafür aber Provisionen vom Anbieter. Wem der Preisvergleich zu mühsam ist, kann auch Wechseldienste nutzen. Gegen eine jährliche Gebühr wird man etwa bei Energy Hero automatisch zum günstigsten Anbieter gewechselt.
Empfehlungen
BWB und E-Control schlossen ihrem Bericht eine Reihe von Empfehlungen an. Angeregt wird, dass Energielieferverträge transparent gestaltet und vergleichbar sein müssten. Urbantschitsch und Harsdorf machten sich auch für verpflichtende monatliche Rechnungen und für effektivere Regeln bei vertragslosen Zuständen stark: „Das gibt Kunden die Sicherheit auf Preiserhöhungen reagieren zu können.“
Harsdorf sprach sich auch dafür aus, rechtzeitig eine Verlängerung des Sondergesetzes für niedrigere Preise am Energiemarkt zu prüfen. Das vor Kurzem beschlossene Gesetz sieht vor, dass Anbieter Angebote, die ungünstiger sind als jene anderer Unternehmen auf vergleichbaren Märkten, rechtfertigen müssen. Gelten soll es vorerst aber nur bis 2027.