Startseite Wirtschaft Studienzulassung verloren: Was Betroffene tun können

Studienzulassung verloren: Was Betroffene tun können

von Max

Das Ende der Uni-Karriere?

Zunächst will der Berater eines klarstellen: Es handelt sich bei dieser Regelung rein um die Studienleistung in einem Studium und nicht um die Studienzulassung allgemein. „Für alle Studien, die man vielleicht noch zusätzlich macht und dort die nötigen Leistungen erbringt, hat das keine Auswirkungen“, erklärt er.

Außerdem würde es nur das eine Studium an der jeweiligen Universität betreffen. Wer beispielsweise an der Uni Wien Bildungswissenschaften studiert hat, könne sich problemlos an einer Pädagogischen Hochschule oder einer Fachhochschule anmelden, sofern die Fristen berücksichtigt und mögliche Zulassungsprüfungen bestanden wurden. „Oder man versucht es an einer Universität in einem anderem Bundesland“, so Johannes Ruland.

Wer sich aber ohnehin nicht für das Thema interessiert hat, kann einfach ein gänzlich anderes Studium an derselben Uni starten. Muss diesmal aber auch wirklich die Fristen im Auge behalten und die nötigen ECTS-Punkte sammeln, so Ruland.

Und was passiert, wenn man nicht studieren kann? 

Etwa aufgrund von Krankheit, Betreuungspflichten oder Schwangerschaft. „In solchen Fällen kann und sollte man vor Beginn des Semesters eine sogenannte Beurlaubung einreichen.“ Die „inaktiven“ Semester zählen dann nicht zur Studienleistung, erklärt der Berater. Fügt aber auch hinzu, dass man während dieser Beurlaubung keine Prüfungen absolvieren darf.

Für die Geduldigen gibt es noch eine weitere Option: Man wartet einfach die Sperrfrist ab. Nach zwei Studienjahren ist nämlich eine Zulassung zum selben Studium an derselben Uni wieder möglich.

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